Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe 02/26 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
Prüfungsausschuss für den Abschluss Gegebenenfalls regionale Zuständigkeit Anzahl der Mitglieder (ohne Stellvertreterinnen oder Stellvertreter) Bei Anwendung der relativen Bestehensgrenze, erhalten alle Prüflin- ge den Aufschlag, die mindestens 45 % der maximal erreichbaren Punktzahl erzielt haben. Im Zeugnis wird die sich inklusive Aufschlag ergebende Punktzahl ausgewiesen. Beispiel 1: Ausgangssituation: 100 mögliche Punkte Durchschnittsleistung aller Prüflinge: 53 Punkte Relative Bestehensgrenze: 53 – 10% = 47,7 < 50 Punkteaufschlag: 50 – 47,7 = 2,3 Das bedeutet in diesem Beispiel: 1. Die relative Bestehensgrenze wurde erreicht, da durch den Abzug von 10 % der Durchschnitt nun niedriger als 50 Punkte ist. 2. Um im Durchschnitt die absolute Bestehensgrenze von 50 zu erreichen, müssen 2,3 (50-47,7 = 2,3) Punkte aufgeschlagen werden. In der Folge erhalten alle Prüflinge dieses Prüfungs- termins einen Punkteaufschlag von 2,3 Punkten, die mindes- tens 45 Punkte in dem Prüfungsbereich erreicht haben. 3. Diejenigen Prüflinge, die mit dem Punkteaufschlag von 2,3 Punkten nun die absolute Bestehensgrenze (50 Punkte) erreichen, bestehen den Prüfungsbereich. Beispiel 2: Ausgangssituation: 100 mögliche Punkte Durchschnittsleistung aller Prüflinge: 59 Punkte Relative Bestehensgrenze: 59 – 10% = 54,1 > 50 Punkte , d. h. die relative Bestehens- grenze findet keine Anwen- dung; niemand erhält einen Punkteaufschlag 3* Die hier festgelegteAnzahl von ordentlichen Mitgliedern gilt auch für Prüferdelegationen, welchen nach § 42 Absatz 2 Satz1 BBiG oder § 35a Absatz 2 Satz1 der Handwerksordnung dieAbnahmeund abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen fürdie aufgelisteten Prüfungsausschüsseübertragen wird. 17 Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe 02/2026 - Beilage Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Für die hier aufgelisteten Prüfungsausschüsse3* ist eine höhere Anzahl als drei ordentliche Mitglieder festgelegt:
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