Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 - Hochrhein-Bodensee

24 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2024 REGIO REPORT  IHK Hochrhein-Bodensee /Śƌ tĞůůŶĞƐƐͲ ƵŶĚ dĂŐƵŶŐƐŚŽƚĞů ŝŵ EĂƚƵƌƉĂƌŬ ^ƺĚƐĐŚǁĂƌnjǁĂůĚ Tagungszentrum auf 400 m² Alle Räume sind hell u. freundlich verfügen über Tageslicht freies WLAN und sind verdunkelbar. Möhringers Schwarzwald Hotel D-79848 Bonndorf / Rothausstr. 7 Tel.: +49 (0) 77 03 – 93 21 0 Schwarzwaldhotel Möhringer GmbH www.schwarzwaldhotel.com ANZEIGEN Geschäftsführer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer gemeinsam ge- regelt. Alle weiteren Anstellungsverträge der Mitarbeiter, sowie alle Kündigungen und Aufhebungsverträge, auch soweit diese Geschäftsführer betreffen, unterzeichnet der Hauptgeschäftsführer. Über die Vereinbarung von Versorgungsansprüchen entscheidet das Präsidium. 5) Der Hauptgeschäftsführer ist Dienstvorgesetzter der Geschäftsführer und Mitarbeiter der IHK. Bei seiner Verhinderung übt ein vom Präsidenten bestimmter Stellvertreter seine Befugnisse aus. § 10 Vertretung der IHK 1) Der Präsident und der Hauptgeschäftsführer vertreten die IHK gemeinsam rechtsgeschäft- lich und gerichtlich. Sie sind dabei an die Beschlüsse der Vollversammlung und, soweit die Satzung es vorsieht, des Präsidiums gebunden. 2) Der Präsident kann von einem Vizepräsidenten vertreten werden, der Hauptgeschäftsfüh- rer durch einen Stellvertreter. 3) Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Hauptgeschäftsführer allein vertre- tungsberechtigt; er kann durch einen Stellvertreter vertreten werden. 4) Gegenüber dem Hauptgeschäftsführer wird die IHK von dem Präsidenten und einem Vi- zepräsidenten, gegenüber allen Mitarbeitern vom Hauptgeschäftsführer vertreten. 5) In Vereinen, Gesellschaften und Organisationen wird die IHK durch Präsident oder Haupt- geschäftsführer vertreten. Sind beide bei Abstimmungen anwesend, führt der Präsident die Stimme; ist der Präsident nicht anwesend, führt der Hauptgeschäftsführer die Stimme. Die Erteilung von Vollmachten ist zulässig. Bei Abstimmungen über Fragen von grund- sätzlicher Bedeutung ist § 4 Abs. 2 S. 1 zu beachten; bei Eilbedürftigkeit kann auf § 7 Abs. 2 zurückgegriffen werden. Im Übrigen sind Präsident und Hauptgeschäftsführer befugt, bestehende Beschlüsse der zuständigen IHK-Organe zu konkretisieren und Positionen aus diesen Beschlüssen abzuleiten. § 11 Wirtschaftsprüfung, Rechnungsprüfung 1) Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 2) Der Hauptgeschäftsführer bereitet im Einvernehmen mit dem Präsidium den Wirtschafts- plan vor. Der Präsident und der Hauptgeschäftsführer überwachen die Einhaltung des von der Vollversammlung festgestellten Wirtschaftsplanes. 3) Die Vollversammlung stellt den Wirtschaftsplan fest und wählt aus ihrer Mitte für die Dauer IhrerAmtszeit jeweils zwei Rechnungsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses. 4) Das Präsidium hat für jedes Geschäftsjahr der Vollversammlung Rechnung zu legen und um seine Entlastung sowie die Entlastung des Hauptgeschäftsführers nachzusuchen. Die Rechnungsprüfer berichten der Vollversammlung vor der Beschlussfassung über die Ent- lastung über das Ergebnis ihrer Prüfung. § 12 Veröffentlichungen Die Rechtsvorschriften der IHK werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten, soweit sie keine abweichende Regelung enthalten, am Ersten des ihrer Veröffentlichung folgenden Mo- nats in Kraft. Bekanntmachungen werden unter Angabe des Einstellungsdatums ausschließ- lich auf der Homepage der IHK im Internet veröffentlicht. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19. April 2021 außer Kraft. Konstanz, 23. November 2023 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Präsident Hauptgeschäftsführer Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) genehmige ich die von der Vollversammlung der IHK Hochrhein- Bodensee am 23. November 2023 beschlossene Satzung. Stuttgart, 30. November 2023 Az: WM42-42-367/96 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gez. Klaus Fingerhut Ministerialrat Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“ und auf der Homepage der IHK veröffentlicht. Konstanz, 11. Dezember 2023 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Der Präsident Hauptgeschäftsführer ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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