Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'23 -Südlicher Oberrhein

43 9 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Der erste Bericht für das Quartal IV/2023 werde bereits zum 31. Januar 2024 fällig, wie Experten der Anwalts- und Steuerbera- tungskanzlei CMS Hasche Sigle in einem Blogbeitrag anmerken. Ab dem Jahr 2026 müssen Unternehmen entsprechend ihrer Emis- sionsberechnungen dann CBAM-Zertifikate kaufen. Ab diesem Zeit- punkt kann auch nur noch ein „zugelassener Anmelder“ die unter CBAM fallenden Waren importieren. Welche Güter sind betroffen? Die von CBAM erfassten Waren sind im Anhang I des Verordnungsent- wurfs anhand ihres HS-Codes beziehungsweise ihrer Zolltarifnummer klar definiert. Derzeit sind betroffen (Angaben ohne Gewähr): Zement (25231000, 25070080, 25232100, 25232900, 25233000, 25239000) Elektrizität/Strom (27160000) Düngemittel (28080000, 2814, 28342100, 3102, 3105) Eisen und Stahl (7301, 7302, 730300, 7304-7311, 7318, 7326) Aluminium (7601, 7603-7608, 76090000, 7610, 76110000, 7612, 76130000, 7614, 7616) Wasserstoff (280410000) Dass die Liste im Laufe der Zeit auf weitere Warengruppen ausge- weitet wird, ist sehr wahrscheinlich. Ausgenommen sind derzeit... Waren nach Anhang I, deren Gesamtwert je Sendung 150 Euro nicht übersteigt, Waren für den persönlichen Gebrauch sowie Waren mit Ursprung in den in Anhang II Abschnitt A aufgeführten Ländern und Hoheitsgebieten, insbesondere Island, Liechten- stein, Norwegen, Schweiz. Was sollten Unternehmen jetzt schon tun? Festlegen, wer im Betrieb für die Meldepflichten verantwortlich ist. Die eigenen Lieferketten prüfen: Werden CBAM-Waren impor- tiert? Aus welchen Ländern stammen sie? Informationen bei den eigenen Lieferanten einholen: Wie hoch sind die CO 2 -Emissionen bei der Produktion? Werden bereits Ab- gaben darauf im Herstellungsland gezahlt? Augen und Ohren offenhalten: Der Verordnungsentwurf lässt noch die eine oder andere Frage offen. In den kommenden Monaten wird es verstärkt Informationsveranstaltungen unter anderem von Seiten der IHKs geben (siehe Kasten). Kammern für Augenmaß und Nachbesserung Die „übereilte und sehr bürokratische Umsetzung" des CBAM bedeute für viele deutsche Unternehmen eine erhebliche Belastung, kritisiert DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier. Um sich auf den für den 1. Oktober vorgesehenen Start vorbereiten zu können, benötigten die Betriebe wichtige Informationen, die noch immer fehlten. Angesichts der Rechtsunsicherheit gerade bei den hochkomplexen Berechnungs- und Nachweismethoden seien „Nachbesserungen dringend nötig, etwa in Form von Bagatellgrenzen und Zeitaufschub“, stellt Treier klar. Er fordert die relevanten Behörden der Bundesre- gierung und der EU-Kommission auf, rasch eine große Informati- onsabfrage zu starten und ein „CBAM-Selbsteinschätzungs-Tool“ zu erstellen, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Administration unterstützen könne. Auch mit Blick auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Unterneh- men hierzulande ist die DIHK alarmiert: „Für die deutsche Wirtschaft ist es in Zeiten der Energiekrise wichtiger denn je, dass europäische Klimaschutzambitionen nicht zum internationalen Wettbewerbsnach- teil werden", resümiert Treier. „Für energieintensive Branchen sind möglichst weltweite einheitliche Wettbewerbsbedingungen nötig.“ Ingrid Schatter, Ulrike Heitze INFOS, ANSPRECHPARTNER UND TERMINE Onlineinfo „CBAM – Neue Berichtspflichten“ , 19. September , 9 bis 10.30 Uhr, kostenfrei, IHK Südlicher Oberrhein. Anmelden unter https://veranstaltungen.freiburg.ihk.de/ cbamneueberichtspflichten CBAM auf dem Online-„Außenwirtschaftsforum“ der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, 21. September , 9.30 bis 11 Uhr. Anmelden unter https://veranstaltungen-ihk-sbh.de/ aussenwirtschaftsforum-tag4 Eine laufend ergänzte Liste mit allen IHK- Terminen bundesweit zum Thema unter Ansprechpartner bei den IHKs: IHK Hochrhein-Bodensee : Uwe Böhm 07622 3907-218 uwe.boehm@konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg : Ingrid Schatter 07721 922-120 schatter@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Susi Tölzel 0761 3858-122 susi.toelzel@freiburg.ihk.de Mehr zur Funktionsweise und dem Zertifikatekauf ab 2026 in einem DIHK Kompakt unter Ausführliche Einschätzung der DIHK zum CBAM (als PDF) unter Die Gesetzestexte: Vorschlag für eineVerordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO 2 -Grenzausgleichssys- tems unter https://eur-lex.europa.eu 52021PC0564 Entwurf für die Durchführungsvorschriften (PDF in Englisch) unter

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