Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 - Hochrhein-Bodensee

58 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2023 PRAXISWISSEN Mitmachen: EU-Konsultation läuft Verbot von vielen fluorhaltigen Stoffen geplant U nternehmen, in deren Produkten Stoffe mit dem Element Fluor enthalten sind, müssen sich auf weitgehende Verbote einstel- len. Hierzu läuft aktuell eine Konsultation auf EU-Ebene, an der sich alle Betroffenen bis zum 25. September beteiligen können. Konkret geht es um Per- und Polyfluoralkylsub- stanzen (PFAS), die in sehr vielen industriellen Produkten, aber auch in Haushaltsprodukten wie Outdoorkleidung oder Teflonpfannen enthalten sind. Etliche dieser PFAS sind aus Umweltsicht kritisch zu beurteilen, da sie in der Natur nicht abbaubar sind und sich immer weiter ausbreiten. Von dem geplanten Verbot der Nutzung und des Inverkehrbringens wä- ren jedoch insgesamt rund 10.000 fluorhaltige Stoffe umfasst, weshalb große wirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden. In der laufenden Konsultation geht es vor allem um die Frage, ob es für die jeweiligen PFAS-An- wendungen Ersatzstoffe gibt, wie etwa für das Kältemittel in Wärmepumpen. Falls es nach Einschätzung der Anwender keine Alternativen gibt, sollten sie sich unbedingt an der Konsul- tation beteiligen. Wichtig wären dabei konkre- te Angaben der Unternehmen dazu, welche Anstrengungen sie bei der Ersatzstoffsuche schon unternommen haben. Im Rahmen eines umfassenden PFAS-Ver- botes wird es Ausnahmen oder Befristungen geben, wobei im aktuellen Vorschlag etliche Ausnahmen nur als „potenziell“ bezeichnet werden. Welche Ausnahmen und Sonderre- gelungen letztlich zugelassen werden, hängt unter anderem von der Anzahl und der Qualität der Stellungnahmen ab, die während der Kon- sultationsphase eingereicht werden. Unternehmen, die sich an der Konsultation beteiligen möchten, finden auf der Homepage der DIHK eine Hilfestellung. Dort wird unter anderem aufgelistet, welche Ausnahmen – größtenteils im Moment noch vorgesehen auf 6,5 Jahre oder 13,5 Jahre befristet – aktuell erwogen werden. Ba IHK Hochrhein-Bodensee: Heike Wagner 07531 2860-190 heike.wagner@konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Marcel Trogisch 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@freiburg.ihk.de Kein verkappter Bollenhut oder eine Insekten- mutation, sondern das Modell einer fluorierten Substanz, die insgesamt zur Disposition stehen. 2. Innovationswettbewerb Jetzt auch mit Wasserstoff D as Landeswirtschaftsministerium schreibt den zweiten Innovationswettbewerb „Kli- maneutrale Produktion mittels Industrie-4.0- Lösungen“ aus. Damit sollen Unternehmen (bis 3.000 Mitarbeiter) unterstützt werden, die digitale Transformation im Unternehmen mit einer Steigerung der Ressourceneffizienz zu verbinden. Im Vergleich zur 2022er Förderung haben sich wichtige Erweiterungen ergeben: Der Themenbereich Wasserstoff wurde mit- einbezogen, so dass die Substitution fossiler Energieträger beschleunigt werden kann. Dementsprechend sind nun auch Unterneh- men der Energieerzeugung antragsberechtigt. Einzelbetriebliche Vorhaben können maximal 450.000 Euro erhalten, Konsortialvorhaben bis zu 900.000. Start der Projekte frühestens zum 15. September. Bis zum 31. Dezember 2024 muss alles beendet sein. Bewerben bis zum 4. Juli . uh https://wm.baden-wuerttemberg.de klimaneutrale-produktion-mittels- industrie-40-loesungen CO 2 -Grenzausgleich Klimazoll kommt D ie EU führt einen „Carbon Border Adjust- ment Mechanism“ (CBAM) ein, der neue Pflichten für Unternehmen nach sich zieht. Er gilt für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Für Importe dieser Waren muss zukünftig die Differenz zwischen dem im Pro- duktionsland gezahlten CO 2 -Preis und dem höheren Preis der CO 2 -Zertifikate im EU-Emis- sionshandelssystem ausgeglichen werden. Generell fallen alle Importe aus Drittländern der betreffenden Sektoren unter die CBAM- Regelung. Ausgenommen sind Drittstaaten, die sich am europäischen Emissionshandel (ETS) beteiligen oder ein ähnliches Emissi- onshandelssystem haben. Aktuell sind das Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie die Territorien Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla, so die DIHK. Die neue Verordnung wurde Mitte Mai veröffentlicht und tritt stufenweise in Kraft. ste Das Amtsblatt mit der Vorschrift unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2023:130:FULL ChatGPT in der Praxis Mitdiskutieren D ie Jugend nutzt Chat GPT schon fleißig, man- che Betriebe ebenfalls. Viele Unternehmen fragen sich aber weiterhin, wie und wo Künstli- che Intelligenz im Geschäfts- betrieb sinnvoll einzusetzen wäre. Bis Mitte Juni läuft dazu eine Onlineumfrage der IHK und des Technologietrans- ferprojekts „Zukunft.Raum. Schwarzwald“, an der interessierte Firmen teilnehmen können. Am 16. Juni um 10 Uhr werden die Ergebnisse online diskutiert und um einen Methodenbaukasten ergänzt. loe > Infos zur Umfrage und zur Onlinediskussion unter www.impulsnetzwerk. ihk.de 5770576 > Hilfreich: www. dihk.de/de/themen-und- positionen/wirtschaft- digital/digitalisierung/ was-unternehmen-beim- umgang-mit-generativen- ki-anwendungen-beach- ten-sollten-94832 Bilder: alle Adobe Stock/molekuul.be(oben), Hamid (links)

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