Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 - Hochrhein-Bodensee
REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee Eine Unternehmensübergabe geht immer ans Herz. Aber sie muss nicht an die Nieren gehen. Mittelstand: Vertrauen Sie auf ein Team, das versteht, was Familienunternehmen bewegt, und das Ihnen beim Generationenwechsel zur Seite steht. So schaffen wir gemeinsam mit Ihnen nachhaltige Werte und Vertrauen – heute und in Zukunft. www.pwc.de/mittelstand ANZEIGE Das Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Änderungen der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskam- mer Hochrhein-Bodensee mit Schreiben vom 17. Mai 2023,Az.:WM42-42-702/2 genehmigt. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. Konstanz, den 19. Mai 2023 gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Eine vollständige Lesefassung der Prüfungsordnung ist abrufbar auf der Internetseite der IHK Hochrhein-Bodensee unter www.ihk.de/konstanz. Anlage „Berechnung“ zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Hochrhein-Bodensee Berechnung nach § 22 Absatz 3 zur Anwendung der relativen Bestehensgrenze 50 % bzw. 50 Punkte = absolute Bestehensgrenze ; also eine mit „ausreichend“ zu bewertende Leistung (ausgehend von einer 100-Punkte-Bewertung). Parameter für die Berechnung: y = Durchschnittsleistung aller Prüflinge in Punkten –10 Prozent = Abzug zur Errechnung der relativen Bestehensgrenze laut Prüfungsordnung x = relative Bestehensgrenze (Bedingung: x < 50) z = Aufschlag Berechnung der relativen Bestehensgrenze: x = y – 10 % Berechnung des Punkteaufschlags : z = 50 – ( y –10 % ) = 50 – x Bei Anwendung der relativen Bestehensgrenze, erhalten alle Prüflinge den Aufschlag , die mindestens 45 % der maximal erreichbaren Punktzahl erzielt haben. Im Zeugnis wird die sich inklusive Aufschlag ergebende Punktzahl ausgewiesen. Beispiel 1: Ausgangssituation: 100 mögliche Punkte Durchschnittsleistung aller Prüflinge: 53 Punkte Relative Bestehensgrenze: 53 – 10% = 47,7 < 50 d.h. die Prüflinge, die mindestens 47,7 Prozent erreicht haben, haben eine mit „ausreichend“ zu bewertende Leistung erbracht Punkteaufschlag: 50 – 47,7 = 2,3 Das bedeutet in diesem Beispiel: 1. Die relative Bestehensgrenze wurde erreicht, da durch den Abzug von 10 % der Durch- schnitt nun niedriger als 50 Punkte ist. 2. Um im Durchschnitt die absolute Bestehensgrenze von 50 zu erreichen, müssen 2,3 ( 50-47,7 = 2,3 ) Punkte aufgeschlagen werden. -> In der Folge erhalten alle Prüflinge die- ses Prüfungstermins einen Punkteaufschlag von 2,3 Punkten, die mindestens 45 Punkte in dem Prüfungsbereich erreicht haben. 3. Diejenigen Prüflinge, die mit dem Punkteaufschlag von 2,3 Punkten nun die absolute Bestehensgrenze (50 Punkte) erreichen, bestehen den Prüfungsbereich. Beispiel 2: Ausgangssituation: 100 mögliche Punkte Durchschnittsleistung aller Prüflinge: 59 Punkte Relative Bestehensgrenze: 59 – 10% = 54,1 > 50 Punkte, d.h. die relative Bestehensgrenze findet keine Anwendung; niemand erhält einen Punkteaufschlag ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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