Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'23 -Südlicher Oberrhein

51 5 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten als fünf Kilo tragen müsste. Oder eine Tätigkeit wie Fensterputzen, bei der sie sich in ihrer Haupttätigkeit regelmäßig zum Reinigen zehn Mal die Stunde strecken müsste. Dann käme es zu einem Beschäf- tigungsverbot. Aber der Arbeitsplatz kann natürlich auch umgestal- tet werden: Eine medizinische Fachangestellte, die wegen fehlender Immunitäten keinen Patientenkontakt mehr haben darf, könnte etwa am Empfang eingesetzt werden. Auch Arbeitszeitreduzierungen sind oft ein gangbarer Weg. Wenn eine Schwangerschaft nicht gemeldet wird und Sie erfahren davon: Was hat das für Konsequenzen? Je nach Sachlage könnte das ein Bußgeld oder ein Ordnungswidrig- keitsverfahren nach sich ziehen. Im Normalfall versuchen wir aber, das ohne solche Konsequenzen zu klären. Oftmals ist der Grund für eine fehlende Meldung einfach Unwissenheit. Dann informieren wir gerne und das hat auch erst mal keine Konsequenzen. Grundsätzlich versuchen wir zunächst bei einem Vor-Ort-Termin zu klären, was Mutterschutz bedeutet. Wir werden erst dann unge- mütlich, wenn wir das Gefühl haben, das Vorgehen des Betriebs ist systematisch oder es funktioniert gar nichts. Ein Unternehmen muss Ihren Besuch also nicht fürchten? Nein. Wir wollen ja auch nicht, dass Frauen partout zu Hause bleiben müssen. Unser Ziel ist, dass die Schwangeren weiterhin arbeiten können – in einem sicheren Rahmen. Einige Arbeitgeber kennen sich in Sachen Mutterschutz zu wenig aus und wissen nicht, was sie für Möglichkeiten hätten, beispielsweise durch eine Umgestaltung. Mit Blick auf den aktuellen Fachkräftemangel ist es für Unternehmen sehr wichtig, die Arbeitskraft – zumindest teilweise – zu erhalten. Und das ist sehr oft möglich. Falls tatsächlich ein Beschäftigungs- verbot ausgesprochen wird, bekommt der Arbeitgeber über die Krankenkasse der schwangeren Frau die Einbußen über das Umla- geverfahren – die Umlage 2 – abgefedert. Finanziell machen also die wenigsten Betriebe dadurch einen Verlust. Unternehmen müssen aber auch unabhängig von einer Schwan- gerschaft die Belegschaft regelmäßig zum Thema Mutterschutz informieren, richtig? Ja, und da gibt es verschiedene Optionen. Bei der Einstellung gibt es meistens eine Arbeitsunterweisung, die dann jährlich wiederholt werden muss. Das ist eine gute Gelegenheit, auch auf das Thema Mutterschutz einzugehen. Die gesamte Belegschaft – Frauen wie Männer – müssen dazu regelmäßig informiert werden. Das ist schon deswegen sinnvoll, weil so auch die männlichen Kollegen Bescheid wissen und entsprechend Rücksicht nehmen können. Übrigens: Selbst, wenn noch keine schwangere Frau im Betrieb ist, muss für jeden Arbeitsplatz eine potenzielle Risikobewertung in einer Gefährdungsbeurteilung abgebildet werden. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdung ausschließen und wenn er das im Fall der Fälle nicht nachweisen kann, kommt er seinen Pflichten nicht nach. Ob Schwan- gerschaft oder nicht: Wenn man Risiken nicht bewertet und dann etwas passiert, hat man als Arbeitgeber ein Problem. Und natürlich ist es ratsam, sobald eine Schwangerschaft bekannt wird, ein Gespräch mit der Frau zu führen und sie aufzuklären, welchen Tätigkeiten sie nachgehen darf und welchen nicht. Beispielsweise ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Schwangeren zusätzliche Pausen einzuräumen. Zudem muss sie die Möglichkeit haben, sich jederzeit hinsetzen und auch hinlegen zu können. Das Gespräch führte Daniela Becker. INFOS UND EXPERTEN Die Meldestelle des Regierungs- präsidiums Freiburg: Dienstsitz Freiburg 0761 208-2183 mutterschutz@rpf.bwl.de Außenstelle Donaueschingen 0771 8966-2798 mutterschutz@rpf.bwl.de Ortenaukreis 0761 208-2176 Landkreise Breisgau-Hochschwarz- wald, Lörrach,Waldshut 0761 208-2754 Landkreise Emmendingen, Schwarz- wald-Baar-Kreis, Tuttlingen 0761 208-2745 Landkreise Konstanz, Rottweil 0761 208-2742 Meldeformulare sowie weitere Infos beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg via QR-Code Information „Mutterschutz – Rechte und Pflichten“ unter www.ihk.de/ freiburg 3949306 IHK-Ansprechpartnerinnen : IHK Hochrhein-Bodensee Barbara Bücheler barbara. buecheler@konstanz.ihk.de 07531 2860-155 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Katharina Walther 07721 922-140 walther@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein Andrea Buhl-Kaiser 0761 3858-251 andrea.buhl-kaiser@freiburg. ihk.de »In unserer täglichen Arbeit merken wir immer wieder, dass nicht alle Arbeitgeber diese Pflichten kennen«

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