Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

4 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 3 | 2023 Viele schlaue Köpfe: 136 junge Forscherinnen und Forscher ersannen kluge Lösungen für brandaktuelle Fragen und Probleme. Jugend forscht 2023 in Südbaden Nachwuchs stellt seine Erfindungen vor D ie einen entwickelten eine Insekten- verschmutzungssimulation für Auto- hersteller, ein anderer ertüftelte einen „open digital store“, über den kleine Ein- zelhändler ihre Angebote einspeisen und Verbraucher sie auf ihrer Einkaufstour abrufen können. Eine Gruppe machte sich Gedanken, wie das Prinzip der Redox- Flow-Battery beim Stromspeichern helfen kann, während andere experimentierten, wie sich die Mittelstellung bei Einhebelmi- schern auf energiesparendes „Kalt“ positio- nieren lässt. – Es waren durch die Bank weg spannende Fragen, auf die die Schüler bei „Jugend forscht“ ebenso spannende Ant- worten fanden – viele davon auch mit einer möglichen Relevanz für die Wirtschaft. Mitte März fand der Regionalwettbewerb Süd- baden mit seinen beiden Kategorien „Jugend forscht“ und „Schüler experimentieren“ wie üblich in der Sick Arena der Messe Freiburg statt. 136 Schülerinnen und Schüler, Auszu- bildende und Studierende – 43 Prozent davon Mädchen, 57 Prozent Jungen – stellten dort insgesamt 74 Forschungsprojekte vor. Sie wurden jeweils von einer Fachbereichsjury von insgesamt 50 Mitgliedern in den Wettbe- werben „Jugend forscht“ (Altersgruppe 15-21 Jahre) und „Schüler experimentieren“ (ab 14 Jahren) begutachtet. Die jüngsten Teilnehmer im Wettbewerb waren vier Neunjährige. Der Regionalwettbewerb Südbaden umfasst die Regionen Hochrhein, Emmendingen, Freiburg sowie die Ortenau und ist der größte Regionalwettbewerb in Baden- Württemberg. Die Sieger nehmen nach den elf Regionalwettbewerben an zwei Landeswettbewerben ihrer Bundesländer teil, dessen Gewinner wiederum im Bundes- wettbewerb starten. db Unter www.jugend- forscht-suedbaden.de oder über den QR-Code unten lassen sich alle Projekte, Zwischenergebnisse und die Termine für die nächsten Regionalrunden einsehen. Bundesarbeitsgericht Urteil bewegt Entgeltgestaltung A m 16. Februar fällte das Bundes- arbeitsgericht (BAG) ein Urteil (BAG Az. 8 AZR 450/21), das Unternehmen veranlas- sen sollte, die Vergütungspolitik im Hause noch mal kritisch unter die Lupe zu nehmen: In dem verhandelten Fall ging es darum, in- wieweit es - vor dem Hintergrund des Equal- Pay-Grundsatzes – statthaft ist, Männern und Frauen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten, unterschiedlich zu bezahlen, nur deshalb, weil der Mann in der Gehaltsver- handlung geschickter agiert und erfolgreich höhere Forderungen gestellt hat. Die höchsten Arbeitsrichter stellten dazu fest, dass besseres Verhandlungsgeschick allein kein geeignetes objektives Kriterium sei, dass ein Mann bei gleicher Arbeit mehr verdient als die Kollegin. Was aber ausreichende objektive Kriterien sein würden, darüber ließ sich das Gericht (noch) nicht aus. Juristen und Vergütungsexperten messen dem Urteil dennoch schon jetzt weitreichen- de Bedeutung auf dem Weg zur echten Ent- geltgleichheit bei. Bislang liegt zu dem Urteil lediglich die Pres- semitteilung des BAG vor. Erst die schriftli- che Urteilsbegründung wird voraussichtlich zeigen, wie weitreichend die Folgen für die Entgeltgestaltung in Unternehmen und für das Führen von Gehaltsverhandlungen sein werden. Wichtig ist beispielsweise, dass – so- bald allein die Vermutung ungleicher Bezah- lung wegen des Geschlechts im Raum steht - das AGG greift und eine Beweislastumkehr mit sich bringt. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt und dass der Gehaltsunterschied ausschließlich andere Gründe hat. uh Bild: Adobe Stock/Elena Kalinicheva

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