Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'22 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2022 Praxiswissen Rücknahme von Elektrogeräten Ab Juli auch für Lebensmittelmärkte D as im letzten Jahr novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wirkt sich ab 1. Juli 2022 auch auf größere Lebens- mittelmärkte aus. Denn sie werden zur Rück- nahme von Altgeräten und zur Bestellung von Abfallbeauftragten verpflichtet. Die Rücknahmepflicht wurde durch eine Neufassung der ersten Sätze in § 17 Elek- troG wie folgt eingeführt: „Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik- geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet:  bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Ge- räteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und  auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgelt- lich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elek- tronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt“. Was Lebensmittler jetzt leisten müssen Im Klartext bedeutet das: Betroffen sind Le- bensmittelmärkte ab 800 Quadratmeter Grö- ße, die zumindest hin und wieder Elektropro- dukte verkaufen. Kleinere Altgeräte müssen sie zurücknehmen; größere Geräte nur im Fall eines gleichzeitigen Verkaufs eines Neugeräts, zum Beispiel bei Bildschirmen, Rasenmähern oder Elektrorollern. Die vom Lebensmittel- markt zurückgenommenen Altgeräte können kostenlos an die jeweiligen Hersteller oder Lieferanten zurückgegeben oder kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Falls stattdessen eine Übergabe an private Entsorgungsunternehmen erfolgt, können Kosten entstehen und sind weitere Pflichten zu beachten. Auch ein Abfallbeauftragter muss her Die zur Rücknahme vom Elektro-Altgeräten verpflichteten Vertreiber müssen außerdem einen Abfallbeauftragten – Betriebsbeauftrag- ten für Abfall – bestellen. Dieser muss über definierte Qualifikationen verfügen, insbeson- dere durch Teilnahme an einem mehrtägigen Abfallfachkundelehrgang. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, ist aber an kein Formblatt gebunden. Sinnvoll ist darin ein Verweis auf die Vorgaben der Abfallbeauftragtenverordnung und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Anstel- le eines internen Beauftragten kann auch eine externe Person bestellt werden, wobei die Be- rechtigung dazu formal bei der Abfallbehörde beim Landratsamt beantragt werden muss. Befreiung möglich Stattdessen kann bei der gleichen Behörde gemäß § 7 der Verordnung auch eine Befreiung von der Bestellpflicht beantragt werden. Die Erfolgschancen hierbei könnten in zwei Jahren deutlich größer sein, wenn die erste zweitä- gige Fortbildung des Beauftragten anstehen würde, sich bis dahin aber gezeigt hat, dass die Kunden ihr neues Rückgaberecht kaum in Anspruch nehmen. Dann könnte vom Unter- nehmen argumentiert werden, dass die sehr geringe Menge an zurückgegebenen Geräten den Schulungsaufwand für einen Abfallbeauf- tragten nicht rechtfertigt. Ba Sustainability Forum 2022 Mitdiskutieren A ls Plattform für nachhaltige Technologi- en in Süddeutschland richtet das Black Forest Sustainability Forum aktuell mehrere Events in Offenburg aus: Dort diskutieren Experten und Entscheider aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, welchen Beitrag alle gemeinsam leisten können, um ausgewählte Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu erreichen. Die Veranstaltungen sind kostenlos. Die nächsten Termine: 21. Juli , bezahlbare und saubere Energie. 21. September , nachhaltige Städte und Gemeinden. 20. Oktober , nach- haltiger Konsum und Produktion. uh Infos und Anmeldung: www.bf - innovation.com/sustainability-forum IHK-Klimaschutz-Netzwerk Gemeinsam fürs Klima einstehen D as „Unternehmensnetzwerk Klimaschutz“ ist ein Projekt der Industrie- und Handels- kammern. Ziel ist, Unternehmen auf dem Weg in eine klimaneutrale Wirtschaft zu unterstüt- zen und sie so fit für die Zukunft zu machen. Das Netzwerk steht allen Unternehmen of- fen, die Teilnahme ist kostenlos. Durch den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Best Practices können alle Beteiligten gemeinsam dazu beitragen, Klimaschutz in der Breite der Wirtschaft schneller voranzubringen. uh www.unternehmensnetzwerk-klimaschutz.de Tourismusinfrastrukturprogramm Anträge ab jetzt M it dem Tourismusinfrastrukturpro- gramm (TIP) 2023 können sich Ge- meinden, Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung ihrer kommunalen Tourismusinfrastruktureinrich- tungen vom Land unterstützen lassen. Der Zuschuss kann je nach Projekt bis zu 60 Pro- zent betragen. Anträge für TIP 2023 können noch bis zum 1. Oktober gestellt werden. Gefördert werden (nur) Vorhaben, die über- wiegend dem Tourismus nutzen. uh Anträge bei den Rechtsaufsichtsbehör- den des jeweiligen Regierungspräsidiums Bild: Adobe Stock, nonnie192

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