Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'22 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

52 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2022 Herr Schorpp, ganz allgemein: Was ist die Taxono- mie-Verordnung? Julian Schorpp: Die Taxonomie-Verordnung ist ein EU-Gesetz, das im Juli 2020 in Kraft getreten ist. Es schafft einen Rahmen für die Einstufung der Nachhal- tigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten. Konkret geht es um sehr präzise und anspruchsvolle Kriterien, an- hand derer bewertet werden soll, ob ein Unternehmen mit seinen Produkten zum Klima- und Umweltschutz beiträgt oder eben nicht. Die Kriterien für den Beitrag zum Klimaschutz wurden in großen Teilen bereits ver- abschiedet, für die Umweltschutzziele sind sie noch in Arbeit. Ab wann gilt die Verordnung? Und welche Unter- nehmen sind betroffen? Erste Anwendungspflichten greifen bereits ab diesem Jahr und betreffen sowohl die Finanz- als auch die Realwirtschaft. Man muss wissen: Die Grundidee der Taxonomie ist, Finanzmarktakteuren eine Richtschnur für die Nachhaltigkeitsbewertung an die Hand zu ge- ben. Zukünftig sollen Anbieter „grüner“ Finanzproduk- te angeben, inwiefern die investierten Finanzmittel in Unternehmen fließen, deren Wirtschaftstätigkeiten die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Heutzutage sind die Maßstäbe noch unterschiedlich, die beispielsweise bei der Auflage eines „grünen“ In- vestmentfonds angewandt werden. In einem ersten Schritt sind also zunächst Banken und andere Finanzmarktakteure betroffen. Was ist mit der Realwirtschaft? Reichen Finanzunterneh- men die Berichtspflichten letztlich einfach weiter? Finanzmarktakteure wie Banken und Investoren wer- den offenlegen müssen, wie hoch der Anteil ihres Fi- nanzierungsportfolios beziehungsweise ihrer Inves- titionen ist, der in solche Tätigkeiten fließt, die den Kriterien der Taxonomie entsprechen. Die Bank gibt also jedes Jahr an, wieviel Prozent der eigenen Finan- zierungen „konform“ sind mit den Nachhaltigkeitsan- forderungen der Taxonomie. Um diese Kennzahlen überhaupt berechnen zu können, bedarf es jedoch der entsprechenden Angaben der Bankkunden. In vielen Fällen werden diese daher entsprechende Daten über ihre eigene Taxonomie-Konformität liefern müssen. Das ist ein hochkomplexes Unterfangen – und hat natürlich perspektivisch Auswirkungen auf die Kre- ditvergabe. Als Bestandteil des Green Deal sieht die „EU-Taxonomie-Verordnung“ einen einheitlichen Klassifizierungsrah- men für die Bewertung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten vor. Welche Auswirkungen diese Verordnung für Unternehmen mit sich bringt, erklärt DIHK-Experte Julian Schorpp. EU-Taxonomie » Aufwand für alle Betriebe «

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