Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'22 - Hochrhein-Bodensee

53 1 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten UMWeLT PraxISWISSen N achfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die im Laufe des Jahres 2022 für Unternehmen relevant werden: Stufenweise Novelle des Verpackungsgesetzes Quasi in Halbjahresschritten tritt die novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft. ab Januar 2022 wird die einwegpfandpflicht auf weitere Getränke in Dosen und Kunststoffflaschen ausgedehnt. Das trifft zum Beispiel Frucht- säfte und Fruchtnektare. Für Unternehmen, die verpackte Waren an gewerbliche Kunden abgeben, gilt seit Jahresbeginn eine neue Dokumentationspflicht über die von ihnen zurückgenommenen Verpackungsmengen, unterschieden nach Hauptmaterialart wie etwa Kunststoff oder Kartonage. Weitere Details: WiS 7/8-2021 sowie www.wirtschaft-im-suedwesten.de Verpackungsgesetz oder www. suedlicher-oberrhein.ihk.de 5157520 Das Ende vieler Plastiktüten Zum Jahreswechsel tritt das Verbot von Plastiktüten in Kraft. Davon betroffen sind Kunststoffbeutel mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern, sprich die gewöhnlich im Handel an der Kasse ausgegebenen klassi- schen einkaufstüten. Weiterhin erlaubt sind dagegen die soge- nannten Hemdchenbeutel für Obst und Ge- müse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern. Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ab dem 1. Januar 2022 gilt die Änderung des elektro- und elektronikgerätegesetzes, die unter anderem rücknahmekonzepte vorschreibt für Geräte, die gewöhnlich nicht in Privathaushalten verwendet werden. Ge- strichen wurden aber die kaum praktikablen Dokumentationspflichten für derartige Ge- räte gemäß § 30. ausgeweitet werden ab 1. Juli 2022 die rück- nahmepflichten von Handelsunternehmen, die dann auch Supermärkte ab einer Ver- kaufsfläche von 800 Quadratmetern betref- fen, sofern sie hin und wieder elektrogeräte verkaufen. Weitere Details: www.suedlicher- oberrhein.ihk.de 5148256 Der Jahreswechsel 2021/2022 nimmt vor allem Hersteller und Händler bei den Themen Verpackung und Elektrogeräte (noch) stärker in die Pflicht. In Sachen Energie müssen dagegen alle Unternehmen mitziehen. Photovoltaikpflicht für Dächer und Parkplätze Zur Konkretisierung des 2021 novellierten ba- den-württembergischen Klimaschutzgesetzes gilt ab Januar 2022 die neue „Verordnung zu den Pflichten zur Installation von Photovol- taikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung)“. Das Kli- maschutzgesetz verlangt die errichtung von Solaranlagen auf neubauten von nicht-Wohn- gebäuden ab Januar 2022, auf Wohngebäuden ab Mai 2022 und im Fall von grundlegenden Dachsanierungen ab Januar 2023. Gleiches gilt ab Januar 2022 für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Die genaue ausgestaltung regelt die neue Verordnung. Weitere Details: www.suedlicher- oberrhein.ihk.de 4923628 Neue Vorgaben zur Luftreinhaltung Feuerungsanlagen unter einem Megawatt un- terliegen der Kleinfeuerungsanlagenverord- nung (1. BImSchV), die zum Jahreswechsel leicht geändert wird. Betroffen sind die Kami- ne von Feststoff-Feuerungsanlagen und deren Höhe und abstände zu anderen Gebäuden. eine nachrüstpflicht besteht jedoch nicht. Größere auswirkungen auf Unternehmen wird die am 1. Dezember 2021 in Kraft getre- tene „Technische anleitung zur reinhaltung der Luft (Ta Luft)“ haben. Sie richtet sich zunächst nur an die Behörden, die die neu- en anforderungen jedoch im Laufe der Zeit übernehmen werden in Genehmigungsbe- scheide an Unternehmen. Besonders betrof- fen sind erweiterungsplanungen von Firmen, da nun häufiger im Vorfeld Schadstoffaus- breitungsrechnungen vorgeschrieben sind. Weitere Details: www.suedlicher- oberrhein.ihk.de 5267580 EEG-Umlage sinkt Die eeG-Umlage wird von zuvor 6,5 Cent pro Kilowattstunde ab Januar 2022 auf 3,723 Cent abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die eeG-Umlage damit um 2,8 Cent beziehungsweise 43 Prozent. Ba Weitere Details: www.suedlicher- oberrhein.ihk.de 5303294 neu neu neu Änderungen im Umweltrecht Dem Müll geht‘s an den Kragen Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@freiburg.ihk.de

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