Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'21 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

58 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 10 | 2021 Praxiswissen UMWELT Schutz vor Schäden durch Katastrophen Starkregen ist der subtilere Feind D iese Erfahrung mussten zuletzt viele Betroffene machen: Hochwasser ist in den Standardversicherungen für Gebäude und Hausrat nicht abgesichert. Dafür bedarf es einer sogenannten Elementarschadenver- sicherung. Aber auch dann ist Wasser nicht gleich Wasser. Wichtig bei der Gefährdungs- beurteilung ist die Unterscheidung zwischen Hochwasser und Starkregen. Hochwasser entsteht durch Flüsse und Gewässer, die über die Ufer treten. Des- halb hängt die Gefährdung eines Unter- nehmensstandorts primär von der Nähe zu Oberflächengewässern und von deren Schutzeinrichtungen ab. Dazu wurden für ganz Baden-Württemberg Hochwasserge- fahrenkarten erarbeitet, die unter www. hochwasser-bw.de veröffentlicht sind. Für jeden Ort und jede Straße lässt sich dort die Wahrscheinlichkeit für Hochwasser ablesen. Bei der Beurteilung zu beachten ist: Auch Fir- menstandorte, die rein statistisch vor einem „hundertjährigen Hochwasser“ gefeit sind, können dennoch jederzeit betroffen sein. Erst recht gilt dies für Starkregenereignis- se, deren Häufigkeit infolge des Klimawan- dels zunimmt. Ob ein Unternehmen davon bedroht ist, hängt unter anderem von der Topografie ab: Tal- oder Hanglage, Abfluss- richtung des Regenwassers bei Überlastung der Kanalisation und ähnlichem. Hilfreiche Informationen und Empfehlun- gen hierzu finden sich zum Beispiel auf www.starkregengefahr.de . Dort sind für erste Gemeinden Starkregengefahrenkarten zu finden. Viele weitere Kommunen arbeiten aktuell daran. Auch hier kann die Betroffen- heit einzelner Gebäude abgeschätzt werden. Auch die Landesanstalt für Umwelt gibt un- ter www.lubw.de Hinweise zur Vorsorge gegen Starkregen. Merkblätter zu Hochwasser und Starkre- gen können unter www.hochwasser-bw.de in der Rubrik „Unser Service/Publikationen“ heruntergeladen werden. Kommunen sind verpflichtet, Alarm- und Ein- satzpläne gegen Katastrophen zu erstellen und aktuell zu halten. Für Unternehmen gilt dies formal nicht, aber im eigenen Interesse sollten sie die Risiken für ihren Standort ermitteln und Gegenmaßnahmen treffen. Ba Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@freiburg.ihk.de Broschüre Anbieter von Mehrweggeschirr U m Abfall zu vermeiden und Ressourcen einzusparen, bietet es sich an, Einweg- durch Mehrwegbecher zu ersetzen. Die Stadt Freiburg war einer der Vorreiter mit ihrem Freiburg-Cup und wird deshalb in einer ak- tuellen Broschüre des Umweltbundesamts erwähnt, die auch weitere Anbieter von Mehr- wegsystemen (Becher und Essensbehälter) auflistet und marktneutrale Hintergrundinfor- mationen gibt. Aktuell ist die Nutzung derarti- ger Mehrweggebinde noch freiwillig. Ab 2023 wird sie für größere Gastronomiebetriebe bei Außer-Haus-Verkauf zur Pflicht. Ba Die 20-seitige Broschüre ist unter www.uba.de ( Mehrweg für Speisen und Getränke) zu finden. Darin sind die Homepages der Mehrweggeschirranbie- ter nicht genannt. Deshalb hier in alphabetischer Reihenfolge: www.fair-cup.de www.freiburgcup.de www.gorelevo.de www.oekocup.de www.recircle.de www.recup.de www.vytal.org www.tiffinloop.de Neues EU-Energielabel Jetzt auch die Glühbirnen I m März waren bereits Kühlschränke, Fern- seher & Co. dran, seit dem 1. September folgen Glühbirnen und andere Leuchtmittel: In Geschäften und Onlineshops sind sie mit dem neuen EU-Energielabel zu versehen. Aus den früheren Bewertungen mit A+ oder A+++ wird nun die Skala A bis G. Die Label enthalten au- ßerdem neue Elemente, etwa einen QR-Code, der auf eine EU-weite Datenbank verweist mit weiteren Informationen über das entsprechen- de Produkt. Der Übergang von den alten auf die neuen Label erfolgt fließend, dafür hat der Einzelhandel 18 Monate Zeit. Onlineverkäufer dürfen dagegen seit Mitte September schon nur noch die neuen Etiketten abbilden. Am 1. September hat auch die stufenweise Abschaf- fung von Energiespar- und Halogenlampen be- gonnen. uh Bild: Adobe Stock Was im Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ge- schehen ist, kann jede Region treffen: schwere Schäden durch extreme Wetterereignisse. Was Unternehmen für die Vorsorge wissen müssen.

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