Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September '21 - Hochrhein-Bodensee

18 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2021 REGIO REPORT   IHK Hochrhein-Bodensee 17 IHK-Umfrage zu Homeoffice Die Mehrheit setzt auf einen Mix 19 Sitzung der Vollversammlung Von Corona bis Nachhaltigkeit 20 Klimaschutz im Unternehmen Effiziente Investitionsplanung 24 Serie: Die IHK-Ausschüsse Steuer- und Finanzausschuss 27 Lieferengpässe und ihre Folgen Interview mit Ernst Härle 29 Seminare und Lehrgänge 30 Auf der Landesgartenschau Abschlussprüfung der Floristinnen 32 Lehrgänge und Seminare der IHK INHALT einfach, umstellen musste man sich auch bei der Per- sonalführung (31,1 Prozent). Hinzu kamen rechtliche Aspekte (27,7 Prozent) und zusätzlicher bürokratischer Aufwand (28,8 Prozent). Von technischen Problemen aufgrund von Ausstattung oder schlechter Internetver- bindung berichtet jedes fünfte Unternehmen. Knapp die Hälfte sagt außerdem, eine gute Balance zwischen Zeiten im Homeoffice und am Arbeitsplatz für die Ab- läufe im Unternehmen zu finden, sei eine große Her- ausforderung. Ob es eines rechtlichen Anspruches für das mobile Arbeiten bedarf, verneint eine Mehrheit der befragten Unternehmen. Nur 22,2 Prozent befürworten einen sol- chen Anspruch. 17,7 Prozent der Betriebe lehnen einen Anspruch zwar nicht per se ab, sind aber skeptisch, weil die Unter- nehmen „aktuell schon genug zu stem- men haben“. „Über alle Branchen hinweg halten Unternehmen einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice nicht für nö- tig. Das Bewusstsein, den Beschäftigten auch nach der Pandemie mehr Flexibilität in ihrer Lebensgestaltung anzubieten, ist ohnehin schon längst vorhanden“, sagt Marx. „Fachkräftemangel und die zuneh- mende Bedeutung der Arbeitgeberattrak- tivität tun ein Übriges. Es ist ein Trend, der durch die Krise einen Push erlebt hat, beide Seiten haben sich daran gewöhnt, die Erfahrungen sind ganz überwiegend positiv. Der Markt braucht an dieser Stelle keine Nachhilfe vom Gesetzgeber.“ Dennoch gibt es für Marx noch einiges zu klären. „Mobiles Arbeiten braucht einen Rechtsrahmen. Begriffe wie Telearbeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten müssen eindeu- tig definiert und voneinander abgegrenzt werden. Es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob einem Arbeitnehmer gestattet wird, einen Teil seiner Arbeits- leistung außerhalb des Unternehmens an einem Ort seiner Wahl zu erbringen oder ob sein Arbeitsplatz im Unternehmen gänzlich aufgelöst und dauerhaft an einen anderen Ort verlegt wird. Die Geltung der Ar- beitsstättenverordnung, die Fürsorge- und Sorgfalts- pflichten des Arbeitgebers, die Sicherstellung des Arbeits- und des Datenschutzes, die Ausstattung des Arbeitsplatzes und nicht zuletzt Versicherungsfragen hängen damit zusammen.“ Und die dürften nicht erst beantwortet werden, wenn zum ersten Mal ein Mitar- beiter in seiner Wohnung auf der Treppe gestürzt ist. „Und nicht zuletzt: Noch immer gibt es keine flächen- deckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen, und die Mobilfunkabdeckung in unserer Region ist defizitär. Das ist während der Pandemie für viele Menschen und Unternehmen in unserer ländlichen Region zu einem Problem geworden“, sagt Marx. „Mobiles Arbeiten funktioniert nur, wo sichere und leistungsfähige Netz- anbindung gegeben ist. Hier nicht ins Hintertreffen zu geraten, ist für unseren ländlichen Raum von existen- zieller Bedeutung.“ hw »Mobiles Ar- beiten braucht einen Rechts- rahmen« Claudius Marx IHK-Hauptgeschäftsführer

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