Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'21 -Südlicher Oberrhein

II IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 4 | 2021 REGIO REPORT  IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGEN Ihr Wellness- und Tagungshotel im Naturpark Südschwarzwald Tagungszentrum auf 400 m² Alle Räume sind hell u. freundlich verfügen über Tageslicht freies WLAN und sind verdunkelbar. Möhringers Schwarzwald Hotel D-79848 Bonndorf / Rothausstr. 7 Tel.: +49 (0) 77 03 – 93 21 0 Schwarzwaldhotel Möhringer GmbH www.schwarzwaldhotel.com ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hat am 17. März 2021 gemäß § 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 22.12.2020 (BGBl. I, S. 3256) beschlossen: I. Die Satzung vom 3. Dezember 2020, bekanntgemacht am 30. Dezember 2020, wird wie folgt geändert: 1. § 5a Absatz 1 Mitglieder der Vollversammlung dürfen vorbehaltlich eines entgegenstehenden Be- schlusses des Präsidiums ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elek- tronischen Kommunikation an der Sitzung teilnehmen. Das Präsidium kann auch be- schließen, dass die Sitzung ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt wird. Ein Beschluss nach Satz 1 oder 2 kann auch außerhalb einer Sitzung in Textform gefasst werden. 2. § 5a Absatz 2 Satz 1 Für die virtuelle Teilnahme muss die Einladung zur Sitzung ergänzend zu § 5 Absatz 2 Angaben zum Zugang und zur Authentifizierung enthalten. 3. § 7 Absatz 1 Satz 1 Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und mindestens vier Vizepräsidenten, die von der Vollversammlung aus ihrer Mitte in gehei- mer Wahl gewählt werden. II. Die Änderungen nach I Nr. 1 und 2 treten am Tage nach der Veröffentlichung im Mittei- lungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein Ausgabe 04/2021 in Kraft. Die Änderung nach I Nr. 3 tritt rückwirkend zum 31. Dezember 2020 in Kraft. Freiburg, 17. März 2021 Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer gez. gez. Dr. Steffen Auer Dr. Dieter Salomon Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hat am 17. März 2021 gemäß § 4 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 22.12.2020 (BGBl. I, S. 3256) i. V. m. § 4 Absatz 2 lit. j der Satzung der IHK Südlicher Oberrhein beschlossen: I. Die Geschäftsordnung vom 3. Dezember 2020, bekanntgemacht am 30. Dezember 2020, wird wie folgt geändert: 1. § 2a Absatz 1 Mitglieder der Vollversammlung dürfen vorbehaltlich eines entgegenstehenden Be- schlusses des Präsidiums ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elek- tronischen Kommunikation an der Sitzung teilnehmen. Das Präsidium kann auch be- schließen, dass die Sitzung ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt wird. Ein Beschluss nach Satz 1 oder 2 kann auch außerhalb einer Sitzung in Textform gefasst werden. 2. § 2a Absatz 2 Satz 1 Für die virtuelle Teilnahme muss die Einladung zur Sitzung ergänzend zu § 1 Angaben zum Zugang und zur Authentifizierung enthalten. II Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein Ausgabe 04/2021 in Kraft. Freiburg, 17. März 2021 Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer gez. gez. Dr. Steffen Auer Dr. Dieter Salomon Änderung der Satzung der IHK Südlicher Oberrhein Änderung der Geschäftsordnung der IHK Südlicher Oberrhein

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