Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'21 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

50 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 4 | 2021 PraxISWISSen InTernaTIOnaL/UMWeLT Einwegkunststoffrichtlinie: Kennzeichnungspflichten ab Juli Für Tampons und Getränkebecher I m Zusammenhang mit der einwegkunststoffrichtli- nie der eU („SUP-richtlinie 2019/904, „single used plastics“) hat die eU-Kommission eine Durchführungs- verordnung zu den genauen Kennzeichnungspflichten erlassen. Betroffen sind folgende, in anhang D der SUP-richtlinie genannten einwegkunststoffe: Hygieneeinlagen (Binden), Tampons und Tampon- applikatoren; Feuchttücher (getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege); Tabakprodukte mit Filtern, Filter, die zur Verwendung in Kombi mit Tabakprodukten vertrieben werden und Getränkebecher. In der richtlinie wird klargestellt, dass die Kennzeichnung entweder auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung gut lesbar und unaus- löschlich angebracht werden muss. Wie diese Kennzeichnung im Detail auszusehen hat, legt die Verordnung der eU-Kommission fest, die ende Dezember im eU-amtsblatt L 428 veröffentlicht wurde. In Deutschland wird diese Kennzeichnungspflicht mit der in Vorbereitung befindlichen einwegkunststoff-Kennzeichnungs- Verordnung ins deutsche recht über- nommen. Diese soll fristgerecht am 3. Juli in Kraft treten. Der anwendungsbereich der SUP-richtlinie ist nicht ein- deutig formuliert, insbesondere aufgrund der Definition für „einwegkunststoffartikel“: „ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehender artikel ...“. Deshalb wurde in der richtlinie festgelegt, dass die eU-Kommission hierzu Leitlinien erlassen wird. anfang März lag erst ein entwurf dieser Leitlinien auf englisch vor. Daraus geht hervor, dass aller Voraussicht nach auch beschichtete Pappbecher betroffen sein werden. Die ursprünglich erwogene ausnahme sei nicht in die endfassung der SUP-richtlinie aufgenommen worden. Ba Änderung im Einzelhandel ab 2022 Keine leichten Kunststofftüten mehr D as umstrittene Verbot von Kunststofftragetaschen im einzelhandel wird ab 1. Januar 2022 gelten. Das „ers- te Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes“ ist am 8. Februar im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag da- nach in Kraft getreten. es verbietet die abgabe von als Verpackung genutzten Kunststofftüten an endverbraucher – egal, ob kostenlos oder gegen entgelt. Betroffen sind sogenannte leichte Kunststofftra- getaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern. Sehr leichte Taschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern bleiben ausgenommen, sofern sie „aus Hygienegründen erforderlich sind oder als erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bei- trägt“. Die Formulierung stammt aus der im Jahr 2015 geänderten eU-Verpackungsrichtlinie, auf die verwiesen wird. einzelhändler haben bis ende 2021 Zeit, ihre restbestände aufzubrauchen. Ba Kennzeichnung zur Reparaturfähigkeit In Frankreich neuer Index für Elektrogeräte Pflicht S eit dem 1. Januar ist beim Verkauf von Waschmaschinen, Smart- phones, Laptops, Fernsehern und elektrischen rasenmähern in Frankreich ein reparaturfähigkeitsindex auszuweisen. Dieser Index wurde im rahmen des am 10. Februar 2020 verabschiedeten französischen Kreislaufwirtschaftsgesetztes eingeführt. Ziel des reparaturfähigkeitsindex ist es, das Bewusstsein der Verbraucher für die reparaturfähigkeit von elektro- und elektronikgeräten beim Kauf eines Produkts zu stärken. So ist der Index seit 1. Januar in den Geschäften sichtbar auf dem betroffenen Gerät oder in dessen unmittelbarer nähe anzubringen. Wenn der betroffene artikel per Fernabsatz zum Verkauf angeboten wird, muss der Index in unmit- telbarer nähe des Preises sichtbar sein. Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer hat ein detailliertes Merkblatt zum reparaturfähigkeitsindex in Frankreich herausgegeben, das auf ihrer Internetseite zum kostenlosen Download zur Verfügung steht. fc https://www.francoallemand.com/dienstleistungen/umwelt-recycling/ download-broschuere IHK Hochrhein-Bodensee Michael Zierer 07622 3907-214 michael.zierer@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar- Heuberg Marcel Trogisch 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@ freiburg.ihk.de Bild: babimu - adobe Stock

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