Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'21 -Südlicher Oberrhein

54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 3 | 2021 PRAXISWISSEN UMWELT & INNOVATION Photovoltaikanlagen I Was kommt nach Ende der Förderung? D as Solar Cluster Baden-Württemberg hat des- halb gemeinsam mit dem Umweltministerium sein Faktenpapier zu den „ausgeförderten“ Photovoltaikanlagen an das neue EEG angepasst. Dies sind die darin beschriebenen wichtigsten Möglichkeiten für den Weiterbetrieb von sogenannten Ü20-Anlagen: • Der erzeugte Strom kann weiter ins Netz eingespeist werden. Die Vergütung entspricht dem „Jahresmarkt- wert Solar“. Dieser liegt bei drei bis vier Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Abgezogen wird hiervon noch eine Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/ kWh. Die Vergütung ist begrenzt auf Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) und gilt befristet bis Ende 2027. • Eine Umrüstung auf Eigenversorgung ist möglich. Der dann noch entstehende Überschuss kann ins Stromnetz eingespeist werden. • Wer den erzeugten Strom zur Eigenversorgung nutzt, muss bis 30 kW keine EEG-Umlage zahlen, sofern er nicht mehr als 30 Megawattstunden (MWh) selbst pro Jahr verbraucht. Einzelne Stromanbieter bieten spezielle Tarife für Anlagen nach Förderende an, die den eingespeisten Strom zum Teil höher vergüten als mit dem Jahres- marktwert. Anlagenbetreiber sollten jedoch prüfen, ob mit dem Angebot weitere Kosten (beispielsweise zusätzliche Gebühren), Nachrüstung von Messtech- nik oder ergänzende Verpflichtungen wie Reststrom- bezug verbunden sind. Zu den regionalen Anbietern zählt beispielsweise die Firma Badenova. Sie will Besitzer von kleineren Stromerzeugungsanlagen bis 10 Kilowatt (Peak) ins- tallierter Leistung unterstützen. Das Angebot sieht zusätzliche 4 ct/kWh eingespeistem Strom zum ein- fachen Netzbetreiberangebot vor und ist mit ihrem Tarif „Ökostrom Aktiv“ gekoppelt. Zudem kooperiert Badenova mit der Stadt Freiburg beim „Freiburger Stadtstrommodell“. Es soll der Sicherung des Anla- genbestands durch Weiterbetrieb und Repowering sowie dem vereinfachten Neubau von Anlagen dienen und etwa kommunale Liegenschaften mit Solarstrom versorgen. Auch die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) haben die Ü-20-PV-Anlagen im Blick. Sie kaufen de- ren Solarstrom und geben ihn an die Gemeinschaft der EWS-Stromkunden weiter. Allerdings galt dieses Angebot nur für 250 Betreiber und war im Februar längst vergriffen. ao/ine Für rund 2.300 Photovoltaikanlagen in Baden-Würt- temberg ist nach 20 Jahren zum 1. Januar dieses Jahres die Förderung durch das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) ausgelaufen. Lange war unklar, unter welchen Bedingungen die Anlagen weiterbetrieben werden und sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen können. Dies wurde mit der jüngsten EEG-Änderung erst Ende Dezember geklärt. Das sechsseitige Fakten- papier des Solar Clusters zum Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen ist zu finden unter https:// solarcluster-bw.de Informationen auch beim Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg: www.photovoltaik-bw.de/ pv-netzwerke/ oder bei André Olveira- Lenz 0761 3858-260 andre.olveira-lenz@ freiburg.ihk.de STARKER ANSTIEG BUNDESWEIT 2020 Im Jahr 2020 wurden bundesweit knapp 5 Gi- gawatt (GW) Photovoltaikanlagen installiert. Dies ist knapp 1 GW mehr als 2019. Letztmals war 2012 mit 7,6 GW mehr Leistung ans Netz gegangen. Im Dezember 2020 kamen nochmal 525 MW dazu. Etwa 80 Prozent des Jahreszu- baus waren Anlagen außerhalb der Ausschrei- bungen. Die Einspeisevergütung für Neuanlagen wird über den sogenannten „atmenden Deckel“ weiter automatisch abgesenkt. So wird imMärz 2021 für kleine Dachanlagen bis 10 kW (Peak) einWert von 8 Cent/kWh unterschritten. Bliebe es bei einem Nettozubau von 5 GW im Jahr, wä- re das derzeitige EEG-Ziel von 100 GW im Jahr 2030 erreichbar. ba

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