Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'20 -Südlicher Oberrhein
23 10 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 13, 79098 Freiburg und Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr getrennt nach den oben be- zeichneten Wahlgruppen und Wahlbezirken die Listen der Wahlberechtigten (Wähler- listen) zur Einsichtnahme in elektronischer Form ausgelegt. Die Einsichtnahme kann durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten erfolgen und beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk.Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist eine Anmeldung zur Einsichtnahme zwingend erforderlich unter 0761 3858-0 oder wahlausschuss@freiburg.ihk.de. Wahlberechtigte, die mit der Zuordnung zu einer bestimmtenWahlgruppe oder einem Wahlbezirk nicht einverstanden sind oder in der Wählerliste nicht enthalten sind, kön- nen bis 28. Oktober 2020, 12:00 Uhr, beim Wahlausschuss der Industrie- und Han- delskammer Südlicher Oberrhein beantragen, dass sie ihr Stimmrecht in einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk ausüben wollen oder Einspruch gegen die Wählerliste einlegen (§ 9 Abs. 4 WahlO). Anträge sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist, ebenso die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Wahlausschuss entscheidend. Die Absen- dung der Unterlagen genügt nicht zur Fristwahrung. Über die Anträge/Einsprüche entscheidet der Wahlausschuss und stellt nach Erledigung aller Anträge/Einsprüche die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest (§ 9 Abs. 4 WahlO). Wählen kann nur, wer nach Ablauf der Antrags-/Einspruchsfrist in der festgestellten Wählerliste ein- getragen ist. Wahlvorschläge Der Wahlausschuss fordert hiermit alle Wahlberechtigten auf, binnen drei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist, also in der Zeit von Donnerstag, 29. Oktober 2020 bis Mittwoch, 18. November 2020, 12:00 Uhr, schriftlich beim Wahlausschuss Wahlvorschläge einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Der Wahlvorschlag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stel- lung, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift enthalten. Außerdem ist eine Erklärung jedes Kandidaten ab- zugeben, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen (§ 11 Abs. 2 WahlO). Die Kandidaten können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie selbst bzw. der IHK-Zugehörige, von dem die Wählbarkeit abgeleitet wird, wahlberechtigt sind. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag). Prüfung der Wahlvorschläge Nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Wahlbewerbungen (Mittwoch, 18. Novem- ber 2020, 12:00 Uhr) prüft der Wahlausschuss die eingegangen Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge. Er kann Authentizitätsnachweise verlangen. Zur Prüfung der Wahlvorschläge, insbesondere der Wählbarkeit von Bewerbern, kann der Wahlaus- schuss weitere Angaben verlangen. Er fordert Bewerber unter Fristsetzung auf, Mängel zu beseitigen, soweit es sich nicht um in § 11 Abs. 5 WahlO genannte Mängel handelt. Besteht ein Wahlvorschlag aus mehreren Bewerbern, so ergeht die Aufforderung an jeden Bewerber, auf den sich die Mängel beziehen. Bei folgenden Mängeln der Wahlvorschläge wird keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: a) Die Einreichungsfrist wurde nicht eingehalten. b) Das Formerfordernis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 wurde nicht eingehalten. c) Der Bewerber ist nicht wählbar. d) Der Bewerber ist nicht identifizierbar. e) Die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt. Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und im Wahlbezirk zu wählen sind. Geht für eine Wahlgruppe bzw. ei- nen Wahlbezirk (bis Mittwoch 18. November 2020 = Ablauf der Einreichungsfrist) kein gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der Wahlvorschläge nicht aus, um die Bedingungen des Satzes 1 für eine Kandidatenliste zu erfüllen, so setzt der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist und wiederholt die Aufforderung nach § 10 Abs. 2 WahlO, beschränkt auf diese Wahlgruppe und diesen Wahlbezirk. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge be- schränkte Wahl statt. Der Wahlausschuss macht die gültigen Kandidatenlisten bekannt. Im Falle von § 11 Abs. 6 WahlO werden Nachfrist und Aufforderung zur Einreichung weiterer Wahlvor- schläge vom Wahlausschuss ebenfalls bekannt gemacht. Durchführung der Wahl DieWahl zurVollversammlung erfolgt nach § 12Abs.1WahlO kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl). Der Wahlausschuss hat bestimmt, dass die Wahl in der Zeit von Mittwoch, 03. März 2021 bis Dienstag, 23. März 2021, 12:00 Uhr (Wahlfrist) stattfindet. Die Wahlberechtigten erhalten ab 01. März 2021 mit den Wahlunterlagen für die Briefwahl zugleich die Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl. Die Wahlberechtigten können ihre Stimmen nur einmal abgeben, entweder elektronisch oder per Briefwahl. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Nach der Wahlfrist eingehende Stimmen und Wahlunterlagen werden nicht mehr berücksich- tigt. Weitere Einzelheiten über die Wahlhandlung werden in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt, das zusammen mit den Wahlunterlagen allen wahlberechtigten IHK-Zu- gehörigen zugesandt wird. Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss unverzüglich nach Ablauf der Wahlfrist bekannt gemacht. Veröffentlichung der Bekanntmachungen Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK unter www.suedlicher-oberrhein.ihk.de unter Angabe des Tags der Einstellung. Der Wahlausschuss kann die informatorische Veröffentlichung der Bekanntmachungen zusätzlich im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handels- kammer Südlicher Oberrhein „Wirtschaft im Südwesten“ oder der Tagespresse anordnen. Weitere Mitteilungen: Der Wahlausschuss stellt zahlreiche Formulare und Vordrucke zur Verfügung. So kön- nen beispielsweise folgende Formulare angefordert werden: - Antrag auf Einsichtnahme in die Wählerliste - Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste - Antrag auf Zuordnung in eine andere Wahlgruppe oder einen anderen Wahl- bezirk - Muster eines Wahlvorschlages/Wahlbewerbung Der Gebrauch dieser Vordrucke ist nicht verbindlich, aber sie erfüllen die von der Wahlordnung geforderte Form. Ihre Verwendung wird dringend empfohlen, um das Risiko von Formfehlern zu reduzieren. Wahlvorschläge, die nicht fristgerecht in der nach der Wahlordnung vorgeschriebenen Form beim Wahlausschuss eingereicht worden sind, werden zurückgewiesen. Nach- besserungen sind dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig beim Wahlausschuss unter der mitgeteilten Adresse zu übermitteln oder persönlich abzugeben, damit eventuelle Mängel noch innerhalb der Frist beseitigt werden können. Im Übrigen weist der Wahlausschuss darauf hin, dass folgende Mitarbeiter der IHK Auskünfte und Informationen zum Wahlverfahren geben: 1. Markus Czogalla 0761 3858-250 2. Tanja Riehle 0761 3858-111 Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter der angegebenen Adresse. Dort ist auch die geltende Wahlordnung im Volltext abrufbar. Freiburg, 10. September 2020 Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Der Wahlausschuss Dr. Norbert Euba Michael Bürg Vorsitzender Beisitzer Gerhard Enders Dr. Oliver Schloz Beisitzer Beisitzer Elmar Bingel Charlotte Schubnell Beisitzer Beisitzerin
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