Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
29 9 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten NACHGEFRAGT bei Martin Schmidt IHK-Projektleiter Verkehr | Logistik | Infrastruktur Herr Schmidt, mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmer und Fuhrparkleiter bei Verstößen rechnen? Fehler und Transportschäden können im operativen Geschäft passieren. Entscheidend ist aber, dass bei Verstößen die Einhaltung der Melde-, Kontroll- und Schulungspflichten lückenlos nachgewiesen werden kann. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder bis hin zum Entzug der Güterkraftverkehrserlaubnis oder schlimmstenfalls Freiheitsstrafen. Der neue intelligente Fahrtenschreiber kommt. Wie ist dort die zeitliche Perspektive? Ab etwa Sommer 2023 müssen in Neufahrzeugen digitale Fahrtenschreiber, zweite Version der zweiten Generation, verbaut sein. Diese müssen zusätzliche Ortspunkte bei jeder Grenzüberfahrt und bei jeder Be- oder Entladung speichern. Spätestens am 31. Dezember 2024 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge, die mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation ausgestattet sind, ebenfalls umgerüstet sein. Für Fahrzeuge mit dem aktuellen intelligenten Fahrtenschreiber endet die Frist im Sommer 2025. Welche Konsequenzen hat die Einführung für die Mitführungspflichten? Ab dem 31. Dezember 2024 müssen bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausge- henden 56 Kalendertage ausgehändigt werden können. Durch die Umrüstpflicht auf die neuen intelligenten Fahrtenschreiber wird dieser Zeitraum in den meisten Fällen dann ohnehin digital aufgezeichnet. Für Aushilfs- und Gelegenheitsfahrer wird der Aufwand für den lückenlosen Nachweis allerdings deutlich höher. Das Interview führte Christian Beck IHK-VERANSTALTUNG ZUM EU-MOBILITÄTSPAKET 1. Dezember: Praxisseminar Digitales Kontroll- gerät & EU-Sozialvorschriften IHK-Fachveranstaltungen aus dem Bereich Verkehr | Logistik Um die vielen Vorgaben aus demVerkehrsrecht im Unternehmen zu implementieren, beantwor- ten Experten in unseren Seminaren sämtliche Fragen aus den Bereichen Fuhrparkmanagement und Transport: 7. Oktober: Ladungssicherung für Verlader 4. November: Gefahrgutschulung ADR 16. November: Gefahrgutschulung IMDG See- verkehr 17. November: Beförderung von Lithium Bat- terien: Straße, See, Luft 28. Januar: Ladungssicherung für Verlader 24. Februar: Gefahrgutschulung ADR Kabotagekontingents eine „Abkühlphase” von vier Tagen folgen muss. In dieser Zeit sind im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt. Entsendung Reiner Transit und bilaterale Beförderungen – vom Niederlassungs- mitgliedstaat auf direktem Weg in den Zielstaat und von dort direkt wieder zurück – sind von den Entsendebestimmungen ausgenom- men. Bei bilateralen Beförderungen sind unter bestimmten Be- dingungen auch grenzüberschreitende Beiladungen möglich. Im Umkehrschluss unterliegen alle nicht bilateralen Beförderungen ab Februar 2022 in vollem Umfang den Entsendebestimmungen. Änderungen für leichte Nutzfahrzeuge Ab Mai 2022 unterliegen alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen zulässige Höchstmasse der Genehmigungspflicht. Ab 1. Juli 2026 unterliegen auch leichte Nutzfahrzeuge (mit Schlaf- kabine) dem EU-Fahrpersonalrecht. Die Fahrtenschreiberpflicht betrifft grundsätzlich nur den grenzüberschreitenden Einsatz. Für den grenzüberschreitenden Werkverkehr und die Werkverkehrskabo- tage mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse gelten Ausnahmen, sofern das Lenken nicht die Haupttätigkeit ist. MS
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