Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

28 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2020 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unterneh- men. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beant- worten (beck@vs.ihk.de ). Kleine Tipps – große Wirkung EU-Mobilitätspaket: Neue Regeln im Straßenverkehrssektor N icht nur Transportunternehmen, sondern sämtliche Unterneh- men mit eigenem Fuhrpark müssen bereits heute eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen und Dokumentationspflichten erfüllen. Seit Mitte August 2020 ist das neue EU-Mobilitätspaket in Kraft. Damit ändern sich viele Vorschriften im Werk-, Güterkraft- und Personenverkehr. Lenk- und Ruhezeiten und Rückkehrpflicht für Fahrer Seit August 2020 sind die Regelungen bei den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum Fahrtenschreiber in Kraft. Künftig dürfen Wochenruhe- zeiten über 45 Stunden nicht mehr im Fahrzeug, sondern müssen entweder am Wohnort oder in einer vom Arbeitgeber bezahlten und angemessenen Unterkunft verbracht werden. Im grenzüberschrei- tenden Güterverkehr gelten Ausnahmen. Eine neue Rückkehrpflicht verpflichtet die Fahrer, innerhalb von vier Wochen mindestens einmal an den Wohnort oder an den Unternehmensstandort zurückzukehren. Geringfügig darf von den Lenkzeiten abgewichen werden, wenn dadurch der Wohn- oder Unternehmensstandort erreicht wird, um die Wochenruhezeit zu verbringen. Künftig dürfen Wochenruhezei- ten unter bestimmten Umständen auch unterbrochen werden, um auf den Zug oder auf die Fähre auf- und abzufahren. Wichtig für die Praxis ist die Klarstellung, wie Urlaubs- und Krankheitstage im Fahrtenschreiber erfasst werden. Grenzübertritte Ab Februar 2022 muss jeder Grenzübertritt von Fahrzeugen mit digi- talem Fahrtenschreiber dokumentiert werden – bei Grenzübertritten mit analogem Fahrtenschreiber muss der Grenzübertritt bereits ab August 2020 handschriftlich auf der Tachoscheibe vermerkt werden. Rückkehrpflicht für Fahrzeuge Neben der Rückkehrpflicht für das Fahrpersonal gilt ab Februar 2022 auch eine Rückkehrpflicht für Fahrzeuge in den Mitgliedstaat der Niederlassung: einmal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen. Anpassung der Kabotage-Bestimmungen Auch die Kabotage wird ab Februar 2022 angepasst. An den Grund- regeln ändert sich nichts. Neu ist, dass infolge eines ausgereizten IHK-Online- Erstberatung Unter www.ihk-sbh.de/mobilitaetspa- ket finden Sie Dokumente und aus- führliche Informationen zu den Neu- erungen aus dem EU-Mobilitätspaket: - Lenk- und Ruhezeiten - Kabotage - Entsendung - Leichte Nutzfahrzeuge - Fahrtenschreiber - Mitführpflichten

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