Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
29 4 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Ramona Shedrach vom Welcome-Center. Lothar Kraus Einreise, Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt je nach Herkunftsland Bürger der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA Andere Staaten Kein Visum erforderlich. Kein Visum erforderlich. Für die Einreise nach Deutschland wird ein Visum benötigt. Dieses muss von der Fachkraft in der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden. Das Visum muss dem tatsächlichen Zweck des späteren Aufenthaltes entsprechen. Eine Einstellung in nicht reglemen- tierten Berufen ist ohne weiteres möglich. Für die Aufnahme einer Beschäftigung in reglementierten Berufen ist eine Anerkennung zwingend notwendig. Für die Aufnahme einer Beschäf- tigung ist i.d.R. eine Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses zwingend notwendig – bei reglementierten sowie nicht- reglementierten Berufen. Für die Aufnahme einer Beschäftigung ist i.d.R. eine Anerkennung bzw. Gleichwertig- keitsprüfung des Abschlusses zwingend notwendig – bei reglementierten sowie nicht- reglementierten Berufen. Keine Zustimmung erforderlich. Eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel erforderlich (Ausnahme: Akademiker mit Blauer Karte EU + Jahresgehalt von mind. 55.200 Euro (2020)). Eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel erforderlich (Ausnahme: Akademiker mit Blauer Karte EU + Jahresgehalt von mind. 55.200 Euro (2020)). Es herrscht uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Niederlassungsfreiheit in Deutschland. Für die Aufnahme einer Beschäf- tigung ist ein Aufenthaltstitel not- wendig. Dieser muss nach der Einreise bei der zuständigen Aus- länderbehörde beantragt werden. Für die Aufnahme einer Be- schäftigung ist ein Aufenthaltstitel notwendig. Dieser muss nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ausführliche Informationen zu Aufenthalt und Visum finden Sie in dem Leitfaden „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung - Was Arbeitgeber wissen müssen“ sowie auf www.make-it-in-germany.com . Einreise Aufenthalt Arbeitsaufnahme Anerkennung Zustimmung zur Beschäftigung Drittstaaten Darstellung: Institut der deutschen Wirtschaft © „Make it in Germany“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Stand 03/2020 Weitere Informationen zu internationalen Fachkräften unter www.welcome-sbh.de www.ihk-sbh.de/welcome Ramona Shedrach 07721 922-239 welcome@vs.ihk.de Wirtschaftsförderung: 07721 6973252 welcome@wifoeg-sbh.de www.make-it-in-germany.com/unternehmen
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