Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

28 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 4 | 2020 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unterneh- men. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beant- worten (beck@vs.ihk.de ). Kleine Tipps – große Wirkung Wie können mittlere und kleine Unternehmen vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) profitieren A m 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch wird die Erwerbszuwanderung nicht nur für Hochschulabsolventen, sondern auch für Fachkräfte mit beruflich qualifizierter, nicht-akademischer Ausbildung aus Nicht-EU-Ländern erleichtert (siehe auch Seite 56). Was ändert sich mit dem Fachkräfteeinwan- derungsgesetz? Die sogenannte Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag fällt (weitgehend) weg. Die Bundesagentur für Arbeit muss nicht mehr prüfen, ob für den zu vergebenden Arbeitsplatz auch ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die „Positivliste“ für berufliche Abschlüsse, Beschränkung auf „Engpassberufe/Mangelberufe“ fällt weg. Die Zuwanderung ist somit für alle Berufsgruppen möglich und nicht mehr auf be- stimmte Branchen beschränkt. Allerdings muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln, keine Helfertätigkeit. IT-Spezialisten benötigen keine Berufsanerkennung zur Beantra- gung eines Visums, der Nachweis von mindestens drei Jahren Berufserfahrung genügt. Alle anderen Berufsfelder benötigen eine Berufsanerkennung, allerdings ist gegebenenfalls auch die Einreise zur (Nach-)Qualifizierung möglich. Aufenthaltsmöglichkeiten zu Anerkennungs- verfahren und Qualifizierungsmaßnahmen wurden ausgeweitet. Es ist möglich, mit einer Teilanerkennung des ausländischen Berufsabschlusses einzureisen und Nach- qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland vorzunehmen. Es gibt für beruflich Qualifizierte die Mög- lichkeit, für eine befristete Zeit zur Arbeits- platzsuche nach Deutschland zu kommen. Dies war bislang nur für Akademiker möglich. Es gibt für Menschen aus Drittstaaten erst- malig die Möglichkeit, zur Ausbildungsplatz- suche nach Deutschland zu kommen. Der Visum-, Anerkennungs- und Einreise- prozess soll durch eine bessere zwischen- behördliche Zusammenarbeit mit dem sogenannten beschleunigten Fachkräftever- fahren vereinfacht und beschleunigt werden. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren In einigen Ländern sind die Wartezeiten für die Termin- und Visum- vergabe bei der deutschen Auslandsvertretung oft sehr lang. Das sogenannte beschleunigte Verfahren soll hier Abhilfe schaffen und die Dauer des Visum-, Anerkennungs- und Einreiseprozess auf circa vier Monate verkürzen. Das beschleunigte Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Ausbildungs-, Anerkennungs- und Beschäfti- gungszwecken nach Deutschland kommen möchten. Um das beschleunigte Verfahren zu initiieren, schließt das Unter- nehmen (mit Vollmacht des zukünftigen Arbeitnehmers) mit der zu- ständigen Ausländerbehörde eine Vereinbarung ab. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der Firmen ihren zukünftigen Arbeitnehmer einsetzen möchten. Die Bearbeitungsgebühr kostet das Unternehmen 411 Euro, die an die Ausländerbehörde zu entrichten sind. Zusätzlich fallen noch Gebühren für das Visum sowie gegebenenfalls Gebühren für das Anerkennungsverfahren und Übersetzungen an. Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen möchten, er- halten kostenfreie Hilfe vom Welcome Center. Es hilft bei der Suche nach Fachkräften, Fragen zu Einreise oder Aufenthaltsrecht, oder dabei, Neulinge gut ins Team einzubinden. Das Welcome Center ist eine Einrichtung der Wirtschaftsförderung Schwarzwald-Baar- Heuberg und der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Sh Bild: stockpics - Fotolia

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