Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar '20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
ANZEIGEN UF Gabelstapler GmbH Tel.: 07572 7608-0 Fax: 07572 7608-42 Am Flugplatz 10 88367 Hohentengen www.uf-gabelstapler.de info@uf-gabelstapler.de Schulungstermine Sa. 25.01.2020 für Gabelstaplerfahrer Sa. 07.03.2020 für Hubarbeitsbühnen Manitou Roto Teleskopstapler • Typ: MRT 2550 Privilege + NEU • Tragkraft: 5.000 kg • Hubhöhe: 25 Meter • Zusatzhydraulik • Komplette Straßenbeleuchtung • Funkfernsteuerung • Optional mit Personenkorb, Seilwinde und Schaufel Ständig über 300 neue und gebrauchte Gabelstapler am Lager - Kundendienst - UVV-Abnahme - Ersatzteile - Regaltechnik - Verkauf - Vermietung Preis auf Anfrage IHK warnt vor falschen Registerschreiben Vorsicht Falle I m Moment versuchen Anbieter unseriöser Ge- werbeverzeichnisse wieder einmal verstärkt, mit betrügerischen Angeboten Kunden in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zu gewinnen. Die Ma- sche basiert dabei zum Beispiel auf folgendem Prin- zip: Es werden Schreiben an Unternehmen versandt, die kürzlich eine Neueintragung oder eine Änderung im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick, als ob sie die Gebührenrechnung einer staatlichen Behörde sei- en. Dabei werden der Handelsregister-Eintragungstext und die Handelsregisternummer der betroffenen Un- ternehmen aufgeführt. Tatsächlich stellen sie aber ein verstecktes Vertragsan- gebot dar, ein hoher dreistelliger „Rechnungsbetrag“ wird direkt gefordert. Im Gegenzug tragen die „Unter- nehmen“ das Opfer lediglich in einem wegen seiner Unbekanntheit völlig nutzlosen Onlineregister ein. Mit dem Versenden dieser Schreiben begehen die Ab- sender vermutlich gewerbsmäßigen Betrug. Die Behör- den wurden und werden entsprechend tätig. So wurde die als „Gewerberegisterzentrale“ agierende HRZ GmbH bereits von Amts wegen gelöscht. Dies hindert diese aber bisher nicht, weiter aktiv zu sein. Betroffene kön- nen sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, um ihren eigenen Fall zusätzlich selbst zur Anzeige zu bringen. Empfänger solcher und ähnlicher Schreiben rät die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, sie einfach zu ent- sorgen. Bestehen Zweifel, ob es sich um ein amtliches Schreiben handelt, sollte auf keinen Fall einfach die eingehende Rechnung bezahlt werden. Vi Stefan Villing Fachbereich Recht | Fair Play 07721 922-240 villing@vs.ihk.de
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