Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar '20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

29 1 | 2020 IHK Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten absolvieren zu lassen, um zu sehen, ob es von beiden Seiten her passt. Mit der sogenannten Einstiegsqualifizierung (EQ) haben Ge- flüchtete für sechs bis zwölf Monate die Möglichkeit, im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Vollzeitpraktikums im Betrieb zu arbeiten und die Berufsschule zu besuchen. Beide Seiten können dann entscheiden, ob die Berufswahl die richtige war und wie das Verständnis in der Berufsschule ist. Nach diesem Jahr kann dann entschieden werden, wie es weitergehen soll. Wenn der Geflüchtete richtig gut war, kann sich der Betrieb dazu entschließen, die EQ als erstes Lehrjahr anzuerkennen. Sollte es noch Schwächen geben, beginnt der Geflüchtete ganz normal im ersten Lehrjahr und hat somit den Vorteil, alles schon einmal gehört zu haben. Allerdings ist die EQ nicht geschützt, im Gegensatz zur Ausbildungsduldung. Ausbildungsduldung Wenn sich ein Geflüchteter in Ausbildung befindet und die Abschie- bung droht, kann bei der Ausländerbehörde eine Ausbildungsdul- dung beantragt werden. Sollte dieser Ausbildungsduldung zuge- stimmt werden, ist der Azubi während seiner Ausbildung geschützt. Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird ein Aufenthaltstitel für zwei weitere Jahre gewährt, wenn die Tätigkeit in dem Ausbil- dungsberuf fortgeführt wird. NiS NACHGEFRAGT bei Ellen Boettcher vom Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge Frau Boettcher, wie ist die generelle Bereitschaft der Wirt- schaft, Flüchtlingen eine Ausbildung anzubieten? Die Bereitschaft ist weiterhin groß. Laut der jüngsten DIHK- Ausbildungsumfrage vom August 2019 bilden im IHK-Bereich rund 16 Prozent der ausbildenden Unternehmen Geflüchtete aus. Hochgerechnet bedeutet dies, dass sich momentan rund 25.000 Geflüchtete in einer IHK-Ausbildung befinden. Tendenz steigend. Für einige Unternehmen ist der Treiber gesellschaft- liches Engagement, für andere die Möglichkeit, dringend be- nötigte Fach- und Arbeitskräfte zu finden oder auszubilden. Nicht selten ist es eine Mischung aus beidem. Welches Risiko gehen Unternehmen dabei möglicherweise ein? Bevor eine Person mit Fluchthintergrund beschäftigt werden kann, muss ihr Status geklärt sein, da dieser den Arbeitsmarkt- zugang definiert. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass Unternehmen Geflüchtete kennenlernen und erst im zweiten Schritt an den rechtlichen Rahmen denken. Gerade für Mittel- ständler ist es eine unheimliche Entlastung, sich durch bereits existierende Angebote Hilfe bei der Anstellung Geflüchteter zu holen. Neben den Kammern und uns bieten sich auch regionale Initiativen an, um Fragen etwa zu rechtlichen Rahmenbedingun- gen oder Fördermöglichkeiten zu klären. Welche Rolle spielt die Ausbildungsduldung? Wie häufig wird sie gewährt? Die Ausbildungsduldung, die sogenannte 3+2-Regelung, ist eine gute Möglichkeit für Unternehmen und Auszubildende mit Fluchthintergrund, Planungs- und Rechtssicherheit für die Zeit der Ausbildung und die daran angeschlossenen zwei Jahre Beschäftigung zu erhalten. Der hier stattfindende Wechsel in einen rechtmäßigen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit bietet Ge- flüchteten in Duldung außerdem eine langfristige Perspektive in Deutschland. Das Problem ist, dass die Ausbildungsduldung in den verschiedenen Regionen noch ganz unterschiedlich angewendet wird. Die neuen Gesetze im Migrationspaket sol- len hier für mehr Einheitlichkeit in der Anwendung sorgen. Wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert, wird sich in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Was kann auf Unternehmen zukommen, wenn sie Flüchtlingen eine Ausbildung anbieten? Prinzipiell berichten uns viele Betriebe, dass die Ausbildung von Geflüchteten aufgrund eines höheren Betreuungsaufwandes arbeitsintensiv ist, aber alle sind sich einig: Es lohnt sich. Be- trachtet man die Herausforderungen, vor denen die Unterneh- men bei der Ausbildung von Geflüchteten stehen, so werden uns die folgenden drei regelmäßig genannt: die häufig schwer nachvollziehbaren bürokratischen Verfahren, mangelnde Sprach- kenntnisse und die Bewältigung der Berufsschule, wobei sich Herausforderung zwei und drei gegenseitig bedingen. Außerhalb der betrieblichen Abläufe bieten viele Unternehmen aber bereits eine breite Palette an Unterstützung an, etwa bei Behörden- gängen und der Wohnungssuche oder mit Sprachkursen und Mentoren- oder Patenprogrammen. Und das zahlt sich auch aus. Gibt es Fördermöglichkeiten ? Es gibt verschiedene Regelförderinstrumente der Agentur für Arbeit, die auch für Geflüchtete geöffnet wurden und in der Praxis häufig Anwendung finden. So zum Beispiel die ausbil- dungsbegleitenden Hilfen (abH), die Assistierte Ausbildung (AsA), die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder die Einstiegs- qualifizierung (EQ). Eine Liste aller bundesweiten Fördermög- lichkeiten gibt es auch auf unserer Website: www.nuif.de/ aktiv-werden/foerdermoeglichkeiten Interview: Christian Beck Weitere Informationen gibt es beim Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF): www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5