Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember '19 -Südlicher Oberrhein
Wirtschaft im Südwesten 12 | 2019 28 25.12.–30.12.19 www.triberger-weihnachtszauber.de 1 Million Lichter ● Einmalige Weihnachtsstimmung ● Internationales Showprogramm ● 5 x täglich spektakuläre Feuershow direkt über den Wasserfällen ● 20m-Südkurier-Riesenrad Täglich 15 bis 21 Uhr Feuerwerk am 27. + 28. + 29. + 30.12. Unsere Highlights: The Golden Voi- ces of Gospel Gospel aus den USA - Fr. 27.12. Andy King präsentiert die Hits von Elvis Presley - Mi. 25.12. Los Talismanes Gesungen wird in vielen Sprachen Do. 26.12. von Markus Czogalla Leiter Geschäftsbereich Recht und Steuern IHK Südlicher Oberrhein Alle Jahre wieder – Geschenkgutscheine im Einzelhandel KLEINE TIPPS ... ... große Wirkung! Markus Czogalla 0761 3858-250 markus.czogalla@freiburg.ihk.de Geschenkgutscheine erfreuen sich gerade zu den Festtagen großer Beliebtheit. Für Händler gibt es al- lerdings ein paar Dinge zu beachten. Üblich sind Gutscheine mit einem Einkaufswert. Sofern der Gutschein keine Befristung ent- hält, gilt dieser bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres. Danach muss der Gutschein nicht mehr akzeptiert werden. Als Nachweis für das Datum des Erwerbs des Gutscheins dient in der Regel der Kassenbon. Wir emp- fehlen zudem den Händlern, ihre Gutscheine zu Beweiszwecken zu nummerieren. Natürlich können Gutscheine auch befristet werden, doch haben die Gerichte in vielen Fällen eine solche Befristung als unzulässig angesehen, deshalb sollte man das möglichst lassen. Eine Pflicht zur Auszahlung des Gutscheinbetrags besteht übrigens nicht, solange der Gutschein noch regulär eingelöst werden kann. Umsatzsteuerlich gilt es bei Gutscheinen zu beachten: Grundsätzlich wird die Umsatz- steuer mit dem Verkauf des Gutscheins fällig. Eine Ausnahme besteht aber, wenn es sich um einen Gutschein handelt, der sich auf das Sortiment des Ladens bezieht und noch nicht feststeht, ob Waren- oder Dienstleistungen bezogen werden, die einem ermäßigten Mehr- wertsteuersatz unterliegen. In dem Fall wird die Umsatzsteuer erst beim Einlö- sen des Gutscheins fällig. « »
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