Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember '19 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

12 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 29 ANZEIGE fahren, der Aufbau digitaler Plattformen bei Produkten und Dienstleis- tungen, die Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie in Unternehmensorganisation und Entwicklung sowie die Einführung digitaler Systeme zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch Mitarbeiterschulungen können gefördert werden, sofern mit ihnen die Anschaffung neuer Hard- und-Software mit erheblichem Digitalisierungsfortschritt einhergeht. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen Eigenleistungen und Personalkosten, reine Ersatzbeschaf- fungen, die Beschaffung einer IT-Grundausstattung oder gesetzlich vorgegebene Anschaffungen. Die Projekte müssen ein Kostenvolumen zwischen 10.000 und 100.000 Euro haben. Für die Finanzierung bietet die L-Bank ein För- derdarlehen an, das mit einem Tilgungszuschuss von 5.000 Euro für ein Kostenvolumen von 10.000 bis 50.000 Euro gefördert wird und mit zehn Prozent der Projektkosten für ein Kostenvolumen von 50.001 bis 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reduziert den Rückzahlungs- betrag des Darlehens. Beantragen kann dies jedes Unternehmen in Baden-Württemberg mit bis zu 100 Mitarbeitern, sofern an ihm kein anderes Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist. Das Vorhaben kann erst nach Antragstellung und Zusage der L-Bank beginnen. Für wen lohnt sich die Digitalisierungsprämie? „Die Prämie lohnt sich für kleine und mittelständische Unterneh- men, die beispielsweise in 3D-Drucker, CRM Systemintegration, Vernetzung von Maschinen, mobile Produktionssteuerung, Einfüh- rung produktbegleitender Apps, Nutzung von Cloudtechnologien oder ähnliche digitale Lösungen investieren wollen“, sagt IHK-Tech- nologietransfermanagerin Bettina Kalmbach. Das Gewähren der Pauschale von 5.000 Euro für ein Darlehensvolumen von 10.000 bis 50.000 Euro ergibt einen relativ hohen Fördersatz bei niedri- gen Darlehensvolumina (angefangen von 50 Prozent bei 10.000 Euro bis zehn Prozent bei 50.000 Euro). Die Digitalisierungsprä- mie richtet sich mit dieser Förderstruktur also gezielt an solche Unternehmen, die sich mit ihren Projektkosten am unteren Rand der Darlehensspanne bewegen. Nach Angaben der L-Bank betrug das durchschnittliche Darlehensvolumen 29.000 Euro, was einen durchschnittlichen Fördersatz von rund 17,24 Prozent ergibt. Mehr als die Hälfte aller Darlehen bewegt sich sogar nur im Bereich von 10.000 bis 20.000 Euro. Wie funktioniert das Förderdarlehen und wie kann ich es beantragen? Das Förderdarlehen verläuft nach dem Hausbankenverfahren. Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten des Unternehmens. Aus ihnen ergibt sich die jeweilige Preisklasse des Darlehens, in der sich der Angebotszinssatz befindet. Zinsober- und -untergrenzen der Preisklassen sind von der L-Bank vorgegeben und unterhalb des üblichen Zinsniveaus. Im flexibilisierten risikogerechten Zinssystem haben Hausbanken und Unternehmen mehr Freiraum für die Gestal- tung des Darlehensvertrages. Antragsteller können zunächst einen in der Preisklasse niedrigen Angebotszinssatz vereinbaren, zusätzlich aber Bedingungen festlegen, wann die Hausbank den Zinssatz erhö- hen darf. Erhöhungen sind aber auch dann nur bis zur vorgegebenen Zinsobergrenze der Preisklasse möglich. Erst die Zusage durch die L-Bank legt den endgültigen Sollzins fest. Die Kreditlaufzeit beträgt fünf, sieben oder zehn Jahre. Bis zu zwei davon sind tilgungsfrei. Bereitstellungszinsen fallen keine an. Auch eine Sondertilgung ist möglich – allerdings gegen Vorfälligkeitsent- schädigung und Kürzung des Tilgungszuschusses. Der Antrag der Digitalisierungsprämie erfolgt über die Hausbank. Jedes Unternehmen kann nur einmal in zwei Jahren die Digitalisie- rungsprämie in Anspruch nehmen. Weitere Informationen gibt es bei der Hausbank oder der IHK. Ka IHK-Ansprechpartnerin Bettina Kalmbach, Technologie | Innovation 07721 922-194 kalmbach@vs.ihk.de

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