Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August '19 - Hochrhein-Bodensee

ANZEIGE RoHS-Richtlinie für Elektrogeräte Übergangsfrist läuft jetzt ab A m 21. Juli endet die achtjährige Übergangsfrist, die in der roHS-richtlinie von 2011 eU-weit fest- gelegt wurde. roHS steht für „restriction of hazardous substances“ und gilt für elektro- und elektronikgeräte. Bisher wurden zehn betroffene Gerätekategorien in der roHS aufgelistet; ab 22. Juli werden „Sonstige Geräte“ als elfte Kategorie definiert. Damit sind alle elektro- und elektronikgeräte betroffen, soweit sie nicht unter ausdrücklich genannte ausnahmen gemäß artikel 2 der roHS oder gemäß den anhängen der roHS fallen. Derartige ausnahmen gelten zum Teil pauschal, zum Beispiel für industrielle Großwerkzeuge, oder unter engen randbedingungen und in der regel befristet. Ziel der roHS-richtlinie war bisher schon die ein- schränkung diverser Schwermetalle („bleifreies Lö- ten“) sowie bestimmter Flammschutzmittel, wobei diese Stoffverwendungsverbote ab 22. Juli neu auch für einige Phthalat-Verbindungen gelten. in Deutschland gilt formal die elektro- und elektronik- geräte-Stoff-Verordnung, welche die roHS-anforde- rungen und die jeweiligen anpassungen und Änderun- gen stets eins zu eins ins deutsche recht übernimmt. Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte her- stellen oder importieren, müssen nicht nur selbst dafür Sorge tragen, dass sie die Stoffverwen- dungsverbote einhalten, sondern de facto auch ihre Lieferanten von Bauteilen in die Pflicht nehmen. Denn die Stoffverwendungsverbote beziehen sich auf „homogene“ Werkstoffe (zum Beispiel ein Kunst- stoffgehäuse). Folglich muss zum Beispiel schon der Lieferant des Kunststoffgehäuses alle Stoffverwen- dungsverbote einhalten, da es keine Mittelwertbildung über alle Gerätebauteile und Gerätematerialien gibt. Unternehmen sollten sich im Zweifelsfall bestätigen lassen, dass die an sie gelieferten Bauteile roHS- konform sind, also der richtlinie 2011/65/eU in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. ba Bild: deepblue4you/iStock Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@ freiburg.ihk.de Marcel Trogisch, 07721 922-170, trogisch@vs.ihk.de Michael Zierer, 07622 3907-214 , michael. zierer@konstanz.ihk.de

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