Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'19 - Hochrhein-Bodensee

Wirtschaft im Südwesten 6 | 2019 18 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee 17 Hintergründe zur Resolution Bagatellgrenze wäre Eigentor 19 Social-Media-Initiative Die IHK auf Instagram, Twitter und Facebook 20 Interview mit Thomas Conrady „Eine starke IHK lebt vom starken Ehrenamt“ 22 Nachruf Die IHK gedenkt Dr. Alois Franke 23 Begehrte Fachkräfte Absolventen der Höheren Berufsbildung feiern Abschluss 24 Serie Tipp Topp Betriebsbeauftragte als Unternehmerpflicht 26 Uwe Böhm ist Honorarprofessor Würdigung für Engagement 27 Ausfuhrzahlen für 2018 Export bleibt Motor der Region 28 Neue Klimaschutzvorgaben Langfristige Planung in den Unternehmen betroffen 30 Interview mit Roland Schöttle „Baukultur im Schwarzwald erhalten“ 32 Lehrgänge und Seminare der IHK INHALT schweiz werden lassen. In der Folge verfügen Dörfer und Kleinstädte dort über eine exzellente Nahversorgung, die die Lebensqualität auf dem Dorf und damit die Attraktivität des ländlichen Raumes insgesamt stärkt. Steueraufkommen: Das durch den Einkaufstourismus generier- te Steueraufkommen umfasst neben der Umsatzsteuer auch die Lohnsteuer der Beschäftigten, die Einkommenssteuer der Selbst- ständigen und die Gewerbesteuer der Betriebe. All diese positiven Effekte würden durch die Einführung einer Baga- tellgrenze nachlassen. „Für Arbeitsplätze und Unternehmen ist die Bagatellgrenze keine Bagatelle. Sie schadete massiv unserer Region im Einzelhandel, bei Dienstleistungen und in der Gastronomie“, sagt IHK-Präsident Thomas Conrady. Würde eine Bagatellgrenze bei der Umsatzsteuerrückerstattung gar in Höhe des europarechtlich maximal zulässigen Betrages von 175 Euro eingeführt, so hätte dies massive negative Auswirkungen auf all die beschriebenen Bereiche. Denn der durchschnittliche Einkaufswert liegt weit unter der genannten Grenze, im mittleren zweistelligen Euro-Bereich. Da Einkäufe au- ßerhalb der Einkaufszentren nicht kumuliert werden können, fielen über 80 Prozent aller Einkäufe unter die genannte Grenze. Selbst ein weitaus niedrigerer Wert würde noch immer die Mehrzahl aller Einkäufe erfassen. In jedem Falle würde das Einkaufsverhalten der Schweizer Nachbarn negativ beeinflusst und die grenzüberschrei- tende Nachfrage nachhaltig ausgebremst. Zwar würde die bislang rückerstattete Umsatzsteuer im Land bleiben, also das nationale Umsatzsteueraufkommen erhöhen; jedoch entspräche bereits dieses Mehraufkommen – als Folge der rückläufigen Nachfrage – nicht dem aktuellen Rückerstattungsbetrag. Aus demselben Grund gingen auch die Einnahmen in anderen Steuerarten – Einkommens-, Lohn- und Gewerbesteuer – zurück. Ob der verbleibende Saldo noch positiv ausfiele, ist ungewiss. Und schließlich reagierten alle anderen Para- meter negativ, die bisher durch die Umsatzsteuerrückerstattung eine starke positive Entwicklung genommen haben. Die Begründung der Einführung einer Bagatellgrenze mit einem Steu- erausfall springt also zu kurz. Sie übersieht die zahlreichen Wechsel- wirkungen, blendet maßgebliche positive Effekte aus und birgt ein eklatantes Risiko, die Wirtschaftskraft und die positive Entwicklung der Region nachhaltig zu schädigen. Was bleibt, ist das berechtigte Anliegen einer Entlastung des Zolls. Dieser ist durch die Bearbeitung der Ausfuhrbescheinigungen in Papierform stark belastet. Die reinen Zahlen – bis zu 17 Millionen in einem Jahr – sprechen eine eindeutige Sprache. Eine Wertgrenze ist allerdings weder die einzige, noch die beste Lösung für diese Malaise. Denn die bisher händisch abgearbei- teten Verwaltungsvorgänge könnten durch eine digitale Version des Ausfuhr- und Rückerstattungsprozesses ersetzt werden. Diese Lösung wurde nun vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages mit der Begründung abgelehnt, sie sei wegen dafür vorgetragener 26 Millionen Euro „zu teuer“. Mit Blick auf die negativen Auswirkungen einer Bagatellgrenze ist jedoch die Frage berechtigt, was teurer wäre: die Entwicklung einer digitalen Lösung oder die Folgen der Bagatellgrenze für die Region? Für die IHK-Vollversammlung ist die Antwort klar, sie hält die Digitalisierung des Prozesses „Ausfuhrbescheinigung“ für alternativlos. Ein verant- wortlicher Umgang mit Steuergeldern verlangt nicht ihre Behinderung oder Suspendierung, sondern umgekehrt die Beschleunigung der Arbeiten an der digitalen Lösung. Ein effizienter Einsatz von Manpower des Zolles setzt die effiziente Gestaltung des Verwaltungsprozesses voraus. Das Gebot der Stunde, so die IHK, ist nicht die Vergrämung der Kunden aus der Schweiz, sondern eine zeitgemäße, digitale Ge- staltung des Ausfuhrprozesses. MX/doe Die vollständige Resolution der IHK-Vollversammlung findet sich unter: www. konstanz.ihk.de/eAKZ

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