Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'19 - Hochrhein-Bodensee
Wirtschaft im Südwesten 3 | 2019 32 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee Das Landeskriminalamt gibt Unternehmen Tipps zum Thema Cyberkriminalität (Teil 2) Tatort Internet Cyberkriminalität wird zur wachsenden Bedrohung für Unternehmen. Beispiele sind Daten- und Identitätsdiebstahl, Bank- und E-Commerce-Betrug, aber auch Online- erpressung und Hetze in sozialen Netzwerken. Andreas Krombacher, Pressesprecher beim Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg, gibt Tipps, was Unternehmen beim Thema Cyberkriminalität beachten sollten. Heutzutage erfolgt die meiste geschäftliche Korrespondenz per E-Mail. Kann ich mich darauf verlassen, dass meine E-Mails nur vom tatsächlichen Empfänger gelesen werden können? Oder wie verhindere ich das etwaige Mitlesen? E-Mails sollten generell digital signiert und verschlüsselt werden. Durch die Signatur werden die Integrität von der Nachricht und die Authentizität des Absenders sichergestellt. Die Verschlüsselung dient zum Schutz der Vertraulichkeit der Nachrichten. Weitere Infor- mationen dazu bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informa- tionstechnik in seiner Internetsicherheitsreihe. Dort heißt es auch: Ziel des BSI-Standards zur Internetsicherheit ist es, Behörden und Unternehmen umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Internetaktivitäten möglichst eigenständig sicher neu aufbauen, erweitern oder anpassen können. Im geschäftlichen Zahlungsverkehr ist Onlinebanking kaum mehr wegzudenken. Wie sicher ist diese Zahlungsmöglichkeit? Im Onlinebanking gibt es verschiedene Verfahren wie iTAN-, Chip- TAN- und mTAN-Verfahren. Gerade beim Onlinebanking sollte der Anwender einen aufmerksamen Umgang mit den eingesetzten Mit- teln pflegen. Grundsätzlich sollte Onlinebanking nur aus bekannten, sicheren Netzwerken betrieben werden. Nicht ratsam ist ein Einlog- gen an öffentlichen Orten und insbesondere mittels öffentlichem WLAN, beispielsweise auf Geschäftsreise in Cafés und Bahnhöfen. Beim iTAN-Verfahren wird die TAN-Liste als Brief per Post versandt. Wie etwa beim Zusenden einer neuen PIN sollte auf die Unver- sehrtheit des ganzen Briefes geachtet werden. Bei Zweifeln sollte ein neuer Brief angefordert werden. Sämtliche Daten sollten vor einer Transaktion geprüft werden. Das umfasst nicht nur die in die Überweisungsvorlage eingegebenen Daten, sondern beispielsweise auch die angezeigten Daten auf dem TAN-Generator. Das Passwort sollte sorgfältig gewählt und nur einmal genutzt werden. Durch kopierte Websites oder gefälschte E-Mails sollen sensible Da- ten wie die Zugangsdaten gestohlen werden. Phishingmails wirken auf den ersten Blick seriös, und die gefälschten Websites sind eine genaue Duplikation der angeforderten Bankingwebsite. Inzwischen lassen sich die meisten Websites über eine gesicherte Verbindung aufrufen. Die eingesetzte Software sollte aus Sicherheitsgründen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Das gilt sowohl für den zum Onlinebanking verwendeten Browser, als auch für den genutzten Virenschutz. Nur wenn die Programme aktualisiert wer- den, können bekanntgewordene Probleme und Sicherheitslücken behoben werden. Bild: Amir Kaljikovic DIGITAL
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