Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'19 - Hochrhein-Bodensee
1 | 2019 Wirtschaft im Südwesten III ANZEIGE 306.800.000 EUR Umsatzerlöse 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt f) Die Anzahl der Beschäftigten errechnet sich aus dem Jahresdurchschnitt der bei dem IHK-Zugehörigen beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. g) Als Umsatz gilt für die Regelungen b) bis e) bei aa) Kreditinstituten die Summe der Posten 1 bis 5 des Formblattes 2 der Ertragsseite bzw. der Posten 1 bis 7 des Formblattes 3 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3658), bb) Versicherungsunternehmen die Summe der Posten 1, 2, 3 und 5 des Formblattes 2 Abschnitt I bzw. 1, 2, 3, 5 und 7 des Formblattes 3 Abschnitt I der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen vom 8. November 1994 (BGBI. I S. 3378) in der jeweils geltenden Fassung. Für IHK-Zugehörige, die Betriebsstätten außerhalb des IHK-Bezirks unterhalten, werden die Daten des Gesamtunternehmens im Sinne des § 29 GewStG zerlegt. h) Der 290 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrags wird bis zum Höchstbetrag von 2.500 EUR (b) bzw. 5.200 EUR (c) bzw. 10.600 EUR (d) bzw. 15.800 EUR (e) auf die Umlage angerechnet. i) IHK-Zugehörige mit einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, die nach III. Ziff. 2.2 b) bis h) veranlagt werden und deren Umlage höher als die in III. Ziff. 2.2 h) festgelegten Beträge sind, können beantragen, dass bei ihnen lediglich der Grundbeitrag gem. III. Ziff. 2.2 a) veranlagt wird und die Umlage gem. III. Ziff. 2.3 direkt beim beherrschenden Unternehmen veranlagt wird. 2.3 Als Umlage werden 0,18 v. H. des Gewerbeertrags, hilfsweise vom Gewinn aus Gewerbe- betrieb, erhoben. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungs- grundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 EUR für das Unternehmen zu kürzen. 2.4 Soweit für den Grundbeitrag, die Umlage oder eine Beitragsfreistellung der Gewer- beertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, als Bemessungsgrundlage dient, ist a) bei Inhabern einer Apotheke lediglich ein Viertel b) bei IHK-Zugehörigen, die oder deren sämtliche Gesellschafter aa) ausschließlich einen freien Beruf ausüben und deswegen einer anderen Kammer anderer freier Berufe angehören oder bb) ausschließlich Land- und Forstwirtschaft betreiben und über ein oder mehrere im Bezirk der IHK gelegene Grundstücke verfügen, für die eine Umlage zur Land- wirtschaftskammer zu entrichten ist, lediglich ein Zehntel des Gewerbeertrags anzusetzen. 2.5 IHK-Zugehörigen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätig- keit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann auf Antrag eine Ermäßigung des Grundbeitrags um 50 Prozent gewährt werden. 2.6 Bemessungsjahr für die Grundbeiträge und die Umlage ist das Jahr 2019. 2.7 Solange ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjah- res nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrags und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben; soweit ein solcher nicht vorliegt, wird aufgrund ei- ner Schätzung in entsprechender Anwendung des § 162 AO vorläufig veranlagt. Soweit ein IHK-Zugehöriger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeer- trags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird eine vorläufige Veranlagung nur des Grundbeitrags gem. III. Ziff. 2.1 a) durchgeführt. IV Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen dürfen im Geschäftsjahr 2019 keine Kredite aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000 EUR aufgenommen werden. Das Finanzstatut der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee wurde in der IHK Zeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“ in der Ausgabe 10/2014 veröffentlicht. Konstanz, 3. Dezember 2018 IHK Hochrhein-Bodensee Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirt- schaft im Südwesten“ veröffentlicht. Konstanz, 3. Dezember 2018 IHK Hochrhein-Bodensee Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx
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