Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'18 - Südlicher Oberrhein

11 | 2018 Wirtschaft im Südwesten 53 UMWELT/RECHT Praxiswissen Unterschwellenvergabeordnung in Kraft Neue Regeln für die Beschaffung F ür Landeseinrichtungen gelten seit Oktober neue Beschaf- fungsregeln. Die vom Bund und den Ländern gemeinsam erarbeitete Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde in abgewandelter Form auch in Baden-Württemberg eingeführt. Hierdurch erfolgte ein Schritt in Richtung eines einheitlichen Vergaberechts zwischen den Ländern. Die Wertgrenzen für ver- einfachte Vergabeverfahren im Bereich der Unterschwelle wur- den deutlich angehoben, und die elektronische Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Unternehmen wurde eingeführt. Somit können nachhaltige Ziele bei der Beschaffung künftig stärker berücksichtigt werden. Mit der Reform ist das Vergaberecht im digitalen Zeitalter angekommen. Die Kommuni- kation zwischen Auftraggeber und -nehmer sowie der Austausch von Dokumenten laufen künftig grundsätzlich elektronisch ab und aufgrund einheitlicher Verfahren effizienter sowie kosten- günstiger. Die Wertgrenzen für die sogenannte Beschränkte Ausschreibung werden auf 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro), für die Verhand- lungsvergabe auf 50.000 Euro (bisher 20.000 Euro) und für den Direktauftrag auf 5.000 Euro (bisher 1.000 Euro) angehoben. Die Anhebung soll Verfahren beschleunigen sowie vereinfachen und damit dem Bürokratieabbau dienen. Der neue Rechtsrahmen ermöglicht es den Vergabestellen außer- dem, bei ihren Beschaffungen deutlich stärker als bisher quali- tative, innovative, soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund zu rücken. Konkret heißt dies, dass bei Beschaffungen des Landes zum Beispiel umweltgerechte As- pekte wie die Beschaffung von Recyclingpapier, Biolebensmitteln, energieeffizienten und klimaschützenden Waren sowie lärm- und schadstoffarmen mobilen Maschinen und Geräten eine gewichti- gere Rolle spielen können. Außerdem können soziale Aspekte wie die Förderung der sozialen Integration und der Gleichstellung, ILO Kernarbeitsnormen und fair gehandelte Produkte berücksichtigt werden. Bei Softwareprodukten ist bei vergleichbarer Wirtschaft- lichkeit und Risikobewertung der bevorzugte Einsatz von Open- Source- gegenüber Closed-Source-Produkten zu prüfen. Das neue Regelwerk gilt für die Behörden und Betriebe des Landes. Unternehmen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und an Ausschreibungen des Landes im Liefer- und Dienstleis- tungsbereich teilnehmen möchten, können sich kostenfrei in die Bieterdatenbank aufnehmen lassen und so ihre Chancen erhöhen. Hintergrund: Öffentliche Auftraggeber, die Bewerber für eine Verhandlungsvergabe oder beschränkte Ausschreibung eines Liefer- oder Dienstleistungsauftrags suchen, können sich an die Auftragsberatungsstelle wenden und sich geeignete Un- ternehmen nennen lassen. Dazu führt die bei der IHK Stuttgart angesiedelte Auftragsberatungsstelle eine Bieterdatenbank, in die sich Unternehmen freiwillig und kostenlos aufnehmen lassen können. abs Weitere Informationen gibt es bei der Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg: auftragsberatung@stuttgart.ihk.de , www. stuttgart.ihk24.de/FuerUnternehmen/WeitereServices/auftrag/ Bieterdatenbank_und_Benennung/Bieterdatenbank/678810 Umfrage zur Energiewende im Land Leicht negative Auswirkungen D ie Unternehmen im Land beurteilen die Auswir- kungen der Energiewende auf die eigene Wett- bewerbsfähigkeit knapp ausgeglichen. Das ergab die Baden-Württemberg-spezifische Auswertung des bundesweiten DIHK-Energiewendebarometers 2018. Auf einer Skala von -100 bis +100 bewerten die am heimischen Standort befragten Unternehmen die Aus- wirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit mit -2,4; für Deutschland liegt dieser Wert bei -4,9. Die Indust- rie bleibt in ihrer Beurteilung mit -10,9 im Negativen. Deutschlandweit liegt die Bewertung mit -13,9 darunter. „Energiepolitische Maßnahmen müssen daher nach wie vor besonders die Auswirkungen auf den Industriestand- ort berücksichtigen“, heißt es von der IHK-Organisation. Gefragt nach den Maßnahmen, die die Politik kurzfris- tig ergreifen sollte, steht bei den baden-württember- gischen Betrieben die Forderung nach Unterstützung des Netzausbaus und damit das Thema Versorgungs- sicherheit klar an erster Stelle, ebenso bei den Unter- nehmen in Deutschland und bei der hiesigen Industrie. Prioritär werden auch die Forderung nach Reduzierung von Steuern und Abgaben auf den Strompreis sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsver- fahren bewertet. Wie in den Vorjahren ergreifen oder planen die baden- württembergischen Unternehmen auch 2018 häufiger Maßnahmen als im Bundesschnitt. Besonders deutlich wird dies beispielsweise beim Aufbau einer Ladein­ frastruktur für Elektrofahrzeuge oder beim Nutzen von Abwärme. Investitionen in effiziente Technik finden sich auf Platz eins der am häufigsten ergriffenen Maßnah- men. bwihk Bild: lassedesignen - stock.adobe

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5