Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'18 - Südlicher Oberrhein

10 | 2018 Wirtschaft im Südwesten 47 30. Jan. – 1. Feb. 2019 Messe Freiburg Die Messe der ■ Zulieferer ■ Fabrikausrüster ■ Automatisierer im Südwesten DIGITAL UND AUF DER HÖH! Hier finden Sie die erfahrenen Spezialisten für Metallverar- beitung, Kunststoff, Elektro- technik, Elektronik und die industrielle Dienstleistung für alle Anwendungsfelder : Automotive, Maschinenbau, Medizintechnik, Elektrotech- nik/Elektronik oder die Mess- und Regeltechnik – digital in allen Prozessen. Oder auf www.ie-messe.de/tickets Gutscheincode eingeben: 2302008061 Kostenloses Besucherticket erstellen. Vorbeikommen. Frankreich will Mitarbeiterentsendung neu regeln Erleichterung für Betriebe F rankreich ist für viele Unternehmen in der Region der wichtigste Handelspartner innerhalb Europas. Es traf sie daher besonders hart, als 2015 die Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU über die Entsendung von Arbeitnehmern ins französische Recht umgesetzt wurde, weil sich seither die nötigen Formalitäten und Meldepflichten erheblich erhöhten. Die IHK Südlicher Oberrhein steht deshalb seit einiger Zeit in Kontakt mit den französischen Aufsichtsbehörden. „Wir haben wiederholt auf die Schwierigkeiten für entsendende Be- triebe aufmerksam gemacht“, berichtet Frédéric Carrière, Referent Auslandsmärkte und Zoll bei der IHK Südlicher Oberrhein. Der fran- zösische Gesetzgeber habe daraufhin Erleichterungen in Aussicht gestellt. Am 6. September wurde nun das angekündigte Gesetz (Loi sur la liberté de choisir son avenir professionnel) im französischen Amtsblatt veröffentlicht. Folgende Erleichterungen für Entsende- betriebe sind darin vorgesehen: • Für Einsätze von kurzer Dauer oder punktuelle Einsätze soll in bestimmten Fällen die Pflicht zu einer vorherigen Meldung der Mitarbeiter sowie zur Benennung eines Vertreters in Frankreich wegfallen. Für die vorzuhaltenden Dokumente sowie deren Über- setzung soll es Vereinfachungen geben. • Der zuständigen französischen Arbeitsaufsichtsbehörde soll es künftig erlaubt sein, nach eigenem Ermessen Entsendeunterneh- men bei wiederkehrenden Einsätzen auf Antrag von bestimmten Auflagen zu befreien. Der Antragsteller muss allerdings nach- weisen, dass er die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einhält. • Bei Arbeitseinsätzen auf eigene Rechnung – das heißt, wenn kein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung durch einen Dienstleistungsempfänger vorliegt, beispielsweise bei Messebe- suchen – müssen die Entsendeunternehmen künftig keine Vorab- meldungen mehr abgeben und auch keinen Vertreter benennen. Die Details zu den vorgesehenen Vereinfachungen (zum Beispiel die Dauer der Einsätze, die von Erleichterungen erfassten Tätigkeiten, Umfang der vorzuhaltenden Dokumente) werden noch per Erlass beziehungsweise Dekret geregelt. Für Zeitarbeitsfirmen beziehungs- weise die Arbeitnehmerüberlassung sowie Modelagenturen sind keine Lockerungen vorgesehen. heo Frédéric Carrière Telefon 07821 2703-650 frederic.carriere@freiburg.ihk.de Bei einer Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich müssen Unternehmer mit Sitz in Deutschland derzeit umfangreiche arbeits-, so- zialversicherungs- und steuerrechtliche Formali- täten sowie Meldepflichten beachten. Die Rege- lungen sollen jetzt etwas gelockert werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde Anfang September veröffentlicht.

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