Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'18 - Hochrhein-Bodensee

Wirtschaft im Südwesten 10 | 2018 52 Praxiswissen UMWELT Verpackungsregister Start der Vorregistrierung S eit Anfang September können Unter- nehmen bei der „Zentralen Stelle Ver- packungsregister“ ihre notwendige Regist- rierung vornehmen. Verpflichtet dazu sind alle gewerblich tätigen Erstinverkehrbringer verpackter Waren mit der Zielgruppe der pri- vaten Endverbraucher oder vergleichbarer Zielgruppen wie Gaststätten, Verwaltungen, Freizeiteinrichtungen, Büros von Freiberuf- lern, Krankenhäuser und viele mehr. Es gibt keine Bagatellgrenzen, unterhalb derer die Pflicht entfallen könnte. Die Registrierung wird vom neuen Ver­ packungsgesetz zwingend verlangt und zwar im Vorfeld des Markteintritts. Das neue Ge- setz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, sodass sich viele tausend Hersteller und Importeure zum Jahreswechsel quasi über Nacht regist- rieren lassen müssten. Um diesen Ansturm zu entzerren, bietet die zuständige Zentrale Stelle Verpackungsregister ab sofort eine Vorregistrierung an. Diese gilt als vollwertige, also ausreichende Registrierung und muss im Januar 2019 nicht wiederholt, erneuert oder vervollständigt werden. Sie wird nur deshalb als „Vor“-Registrierung bezeichnet, weil die Zentrale Stelle Verpackungsregister formal vor dem 1. Januar 2019 noch keine Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeiten hat und deshalb bis dahin quasi vorläufig agiert. ba Die (Vor-)Registrierung ist über die LUCID-Datenbank vorzunehmen : https://lucid. verpackungsregister.org . Anzugeben sind neben den üblichen Unternehmensdaten insbesondere die Namen aller Marken, die ein Unternehmen in Verkehr bringt. Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz können als IHK-Merkblatt angefordert oder auf den IHK-Homepages abgerufen werden. Kostenlose Informationsveranstaltun- gen über das neue Gesetz finden am 15. Oktober in Lahr und am 6. November in Schopfheim statt. Anmeldungen über die jeweilige IHK-Homepage sind erforderlich. Ansprechpartner : Wilfried Baumann, Telefon 0761 3858-265, wilfried.baumann@freiburg.ihk.de Marcel Trogisch, Telefon 07721 922-170, trogisch@vs.ihk.de Michael Zierer, Telefon 07622 3907-214, michael.zierer@konstanz.ihk.de Elektro- und Elektronikgeräte Registrierungen für Hersteller ändern sich A lle Hersteller und Importeure von Elek- tro- und Elektronikgeräten, die bei der zuständigen Stelle „Stiftung Elektro-Altgerä- te-Register (EAR)“ registriert sind, sollten ihre Registrierungsdaten Ende Oktober überprü- fen. Denn bisher sind alle Registrierungen ei- ner von zehn Gerätekategorien und einer von 32 Gerätearten zugeordnet. Diese wurden am 15. August von sechs neuen Gerätekate- gorien und 17 neuen Gerätearten abgelöst. Die Stiftung EAR stellt am 26. Oktober alle bestehenden Registrierungen auf die neuen Gerätekategorien und Gerätearten um. Alle Betroffenen sind verpflichtet, für die rich- tigen Gerätekategorien und Gerätearten regis- triert zu sein. Deshalb sollten sie kontrollieren, ob die automatische Umstellung korrekt und vollständig ist. War ein Hersteller zum Beispiel bisher für Kategorie Nummer 7 (Spielzeug so- wie Sport- und Freizeitgeräte) registriert, wird dies anhand von Plausibilitätsüberlegungen automatisch umgestellt auf die neue Kategorie Nummer 5 „Kleingeräte“ (dies sind definitions- gemäß Geräte, deren Länge, Höhe und Breite jeweils maximal 50 Zentimeter beträgt). Falls die Produkte dieses Herstellers zum Teil auch größere Abmessungen ausweisen, muss der Hersteller umgehend eine weitere Registrie- rung für die neue Kategorie Nummer 5 „Groß- geräte“ beantragen. Oder falls seine Produkte aufgrund ihrer äußeren Abmessungen alle als „Großgeräte“ gelten würden, müsste er eine Ersatzregistrierung beantragen, da die auto- matische Umstellung das falsche Resultat erbrachte. Obwohl sich die Zahl der Gerä- tekategorien und Gerätearten reduziert und damit eine Vereinfachung angestrebt wurde, kann es also wie in dem Beispiel passieren, dass sich die Zahl der Registrierungen eines Herstellers erhöht. Das EDV-System der Stiftung EAR versen- det keine neuen Registrierungsbescheide nur aufgrund der automatischen Umstellung und voraussichtlich auch keine Benachrichtigung per E-Mail an alle registrierten Unternehmen, sodass die Betroffenen ab 27. Oktober bald selbst aktiv werden müssen. ba Wilfried Baumann, Telefon 0761 3858-265 wilfried.baumann@freiburg.ihk.de Marcel Trogisch, Telefon 07721 922-170, trogisch@vs.ihk.de Michael Zierer, Telefon 07622 3907-214, michael.zierer@konstanz.ihk.de Bild: Victoria M - Fotolia

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