Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli'18 - Hochrhein-Bodensee

7+8 | 2018 Wirtschaft im Südwesten 57 UMWELT/ARBEITSWELT Praxiswissen Arbeitsstätten Technische Regeln neu oder überarbeitet E nde Mai wurden auf der Website der Bundesanstalt für Ar- beitsschutz und Arbeitsmedizin die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“ sowie zwölf überarbeitete Technische Regeln für Arbeitsstätten und eine Empfehlung zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen veröffent- licht. Es handelt sich um folgende Technische Regeln: ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“: redak- tionelle Änderungen, ASR A1.5/1,2 „Fußböden“: Literaturliste überarbeitet, ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“: Lite- raturliste überarbeitet ASR A1.7 „Türen und Tore“: Literaturliste überarbeitet, ASR A1.8 „Verkehrswege“: Abbildung 4 ersetzt und Literaturliste überarbeitet, ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenstän- den, Betreten von Gefahrbereichen“: Literaturliste überarbeitet, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen: Weitere Konkreti- sierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung, Konkretisierungen zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung, Konkretisierungen zu Lösch- mitteleinheiten, Erweiterungen von Regeln zu organisatorischen Maßnahmen, insbesondere zu Brandschutzbeauftragten und zur Brandschutzordnung sowie Ergänzung praxisgerechter Beispiele, ASR A3.5 „Raumtemperatur“: Literaturliste überarbeitet, ASR A3.6 „Lüftung“: Literaturliste überarbeitet, A3.7 „Lärm“: Erstmals veröffentlicht, ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“: Redaktionelle Änderung, ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ers- ten Hilfe“: Literaturliste überarbeitet, ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“: Die Anhänge A1.2 und A4.3 wurden grundlegend überarbeitet. Empfehlung zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 Arbeitsstättenverordnung. Die neue sowie die überarbeiteten Technischen Regeln gibt es im Geschäftsbereich Innovation und Umwelt. sch Axel-Rüdiger Schulze, Tel. 0761 3858-264, axel-ruediger.schulze@freiburg.ihk.de Neuer Leitfaden für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Effizient und rechtssicher D as baden-württembergische Umwelt- ministerium hat einen Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtli- chen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht. Er richtet sich an die Immissi- onsschutzbehörden im Land und an Unterneh- men, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegende Anlagen errichten und betreiben wollen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Immissionen, die beim Betrieb von Anlagen entstehen können. Hierzu gehören insbesondere Lärm, Luftverunreinigungen und Erschütterungen. Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz sind im Laufe der Jah- re immer anspruchsvoller geworden. Verfah- rensfehler können daher heute schneller dazu führen, dass Genehmigungen von Gerichten aufgehoben werden. Der Leitfaden soll dazu beitragen, die erforderlichen Verfahren effizient und rechtssicher durchzuführen. Eine Vielzahl neuer europa-, bundes- und landesrecht- licher Vorschriften haben zusätzliche Anforderungen an die Genehmigungsverfahren gestellt. Hierzu ge- hören die Richtlinie über Industrieemissionen für große umweltrelevante Industrieanlagen, die Seveso- III-Richtlinie für sogenannte Störfallbereiche, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und das neue Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes. Zu berück- sichtigen sind auch Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Landes sowie die in Baden-Württemberg geltenden Vorschriften zur frühen Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Genehmigungsantrages. Der Leitfaden wurde von Praktikern aus der Verwaltung erarbeitet. Hinweise, Abbildungen und Checklisten sol- len zum besseren Verständnis der zu beachtenden Verfahrensregeln beitragen. sch Der Leitfaden ist auf der Website des Umweltministeri- ums erhältlich unter www.um.baden-wuerttemberg.de Industriebetriebe, die Immissionen ausstoßen, müssen sich an viele Regeln halten. Ein neuer Leitfaden hilft dabei. Bild: tonefoto rafia - Fotolia

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