Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'18 - Schwarzwald-Baar-Heuberg

Wirtschaft im Südwesten 6 | 2018 46 Die IHKs Hochrhein-Bodensee, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Südlicher Ober- rhein (nachfolgend die „IHK“) sind verantwortliche Stelle im Sinne des Da- tenschutzrechts. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten: IHK Hochrhein-Bodensee Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Claudius Marx Reichenaustr. 21, D-78467 Konstanz E-Mail: info@konstanz.ihk.de Telefon: +49(0)7531-2860-100 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez Romäusring 4, D-78050 Villingen Schwenningen E-Mail: info@vs.ihk.de Telefon: +49(0)7721-922-0 IHK Südlicher Oberrhein Hauptgeschäftsführer Andreas Kempff Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg E-Mail: info@freiburg.ihk.de Telefon: +49(0)761-3858-0 Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ludwig-Erhard-Allee 10, D-76131 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@konstanz.ihk.de Telefon: +49 721 5099-8769 Telefax: +49 721 5099-8701 SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ludwig-Erhard-Allee 10, D-76131 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@vs.ihk.de Telefon: +49 721 5099-8769 Telefax: +49 721 5099-8701 IHK Südlicher Oberrhein Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg E-Mail: markus.czogalla@freiburg.ihk.de Telefon: +49(0)761-3858-0 Welche Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet? Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK einen hohen Stellenwert. Die IHK unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken. Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern („IHKG“) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken. a) Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der GewO genannten Daten der Kammerzugehörigen zu folgenden Zwecken zu verarbeiten: Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäfts- beziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person beziehungsweise zu Ihrem Unternehmen gespeichert: Familienname Vorname Geburtsdatum Anschrift Rechtsform Firma Gründungsdatum Datum der Gewerbeanzeige, An- und Abmeldung Diese Daten werden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (zum Beispiel Berufsbildung). b) Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert: Beginn der Mitgliedschaft in der IHK Zeitpunkt der letzten Änderung Identnummer Grundsätzliche Beitragspflicht Beitreibbehörde Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Wahlen zur IHK-Vollver- sammlung Wirtschaftszweig/-schwergewicht Datensperrkennzeichen Bezieher der IHK-Zeitschrift c) Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge ihrer Kammerzugehörigen die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert: Steuernummer Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträ- ge der Beitragsjahre Vorläufige Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen. Zum Soll gestellte, das heißt veranlagte Grund- beiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids. Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung und die Zahlungs- wege. Über die für den Beitragsbescheid relevanten Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberecht- licher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben. d) Darüber hinaus haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG folgende weitere Aufgaben: Stellungnahmen Benennung von Sachverständigen Ausstellen von Ursprungszeugnissen und Carnets Beglaubigungen Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen gemäß spezialgesetzlichen Regelungen Erlaubnisverfahren (z.B. Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensver- mittler u.a.) gemäß spezialgesetzlicher Regelungen Datenschutzinformationen der IHKs Hochrhein-Bodensee, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Südlicher Oberrhein

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