4 | 2018
Wirtschaft im Südwesten
31
Strompreisumlagen
IHK begrüßt Entlastungen,
sieht aber Handlungsbedarf
M
it Jahresbeginn gab es wieder Änderungen bei der Höhe der
vielen Strompreisumlagen. Während die EEG-, KWK- und die
sogenannte §19-Umlage leicht sinken, stieg zum Bespiel die Umlage
für die abschaltbaren Lasten leicht an. Für die IHK Schwarzwald-
Baar-Heuberg bedeutet das zumindest einen kleinen Schritt in die
richtige Richtung: „Insgesamt ist bei den Umlagen damit dieses Jahr
ein ganz leichter Rückgang eingetreten. Gerade die Stromzusatz-
kosten, bestehend aus diesen Umlagen und der Stromsteuer, sind
in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, was sich langsam
aber sicher zu einem Standortnachteil für Deutschland entwickelt
hat“, sagt IHK-Energiereferent Marcel Trogisch.
Eine Ende 2017 von der IHK durchgeführte Umfrage unter Unter-
nehmen sämtlicher Größen und Branchen zur Einschätzung der
Energiewende hatte gezeigt, dass sich in Folge der hohen Strom-
kosten bereits jedes zwanzigste Industrieunternehmen in Deutsch-
land Gedanken über Produktionseinschränkungen oder gar einer
Verlagerung macht, um wettbewerbsfähig zu bleiben. So haben
die Ergebnisse auch aufgedeckt, dass einzelne regional ansässige
Unternehmen zwischenzeitlich ernsthaft solche Maßnahmen in
Erwägung ziehen oder sogar schon realisiert haben. Daher sollte die
neue Bundesregierung aus Sicht der IHK über weitere Entlastungen
beim Strompreis nachgedenken.
„Insbesondere die Stromsteuer sollte auf den Prüfstand: Sie wurde
vor Jahren eingeführt, um eine ökologische Lenkungswirkung hin zu
einem geringeren Stromeinsatz zu er-
zielen. Aus energiepolitischer Sicht ist
sie zwischenzeitlich obsolet, weil die
Strompreise seit ihrer Einführung deut-
lich gestiegen sind und sie damit keine
lenkende Funktion mehr hat. Zwischen
den derzeitigen Steuersätzen und dem von Europa vergebenen
Mindestmaß von 0,05 Cent/kWh gibt es zwischenzeitlich Spielraum
für eine deutliche Absenkung. Der deutsche Regelsteuersatz liegt
40 Mal höher und selbst die Unternehmen, die Entlastungsmög-
lichkeiten in Anspruch nehmen können, bezahlen deutlich mehr“,
so Trogisch weiter.
Weiterer Handlungsbedarf besteht aus Sicht der IHK momentan
beim Verbrauch von eigenerzeugten Strom aus größeren KWK-
Anlagen die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gingen. Ende 2017
hatte die EU-Kommission angekündigt, die bestehenden Grenzen
der zu zahlen EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom aus die-
sen Anlagen nicht weiter zu verlängern. Diese Grenze lag in der
Vergangenheit bei 40 Prozent. Aktuell ist die volle Umlage von den
betroffenen Unternehmen zu zahlen. „Unerfreulich ist, dass von
dieser Erhöhung einmal mehr vor allem der industrielle Mittelstand
betroffen ist. Hier ist die Politik in Berlin zu einem zügigen Handeln
aufgefordert. Eine gegenüber Brüssel behilferechtlich zulässige
Regelung für diese neuen KWK-Eigenversorgungsanlagen darf nicht
weiter auf die lange Bank geschoben werden. Wichtig ist uns dabei,
dass eine neue Regelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt“,
mahnt Trogisch an.
Tro
Marcel Trogisch, Fachbereich Innovation | Umwelt,
Telefon: 07721 922-170,
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