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4 | 2018

Wirtschaft im Südwesten

31

Strompreisumlagen

IHK begrüßt Entlastungen,

sieht aber Handlungsbedarf

M

it Jahresbeginn gab es wieder Änderungen bei der Höhe der

vielen Strompreisumlagen. Während die EEG-, KWK- und die

sogenannte §19-Umlage leicht sinken, stieg zum Bespiel die Umlage

für die abschaltbaren Lasten leicht an. Für die IHK Schwarzwald-

Baar-Heuberg bedeutet das zumindest einen kleinen Schritt in die

richtige Richtung: „Insgesamt ist bei den Umlagen damit dieses Jahr

ein ganz leichter Rückgang eingetreten. Gerade die Stromzusatz-

kosten, bestehend aus diesen Umlagen und der Stromsteuer, sind

in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, was sich langsam

aber sicher zu einem Standortnachteil für Deutschland entwickelt

hat“, sagt IHK-Energiereferent Marcel Trogisch.

Eine Ende 2017 von der IHK durchgeführte Umfrage unter Unter-

nehmen sämtlicher Größen und Branchen zur Einschätzung der

Energiewende hatte gezeigt, dass sich in Folge der hohen Strom-

kosten bereits jedes zwanzigste Industrieunternehmen in Deutsch-

land Gedanken über Produktionseinschränkungen oder gar einer

Verlagerung macht, um wettbewerbsfähig zu bleiben. So haben

die Ergebnisse auch aufgedeckt, dass einzelne regional ansässige

Unternehmen zwischenzeitlich ernsthaft solche Maßnahmen in

Erwägung ziehen oder sogar schon realisiert haben. Daher sollte die

neue Bundesregierung aus Sicht der IHK über weitere Entlastungen

beim Strompreis nachgedenken.

„Insbesondere die Stromsteuer sollte auf den Prüfstand: Sie wurde

vor Jahren eingeführt, um eine ökologische Lenkungswirkung hin zu

einem geringeren Stromeinsatz zu er-

zielen. Aus energiepolitischer Sicht ist

sie zwischenzeitlich obsolet, weil die

Strompreise seit ihrer Einführung deut-

lich gestiegen sind und sie damit keine

lenkende Funktion mehr hat. Zwischen

den derzeitigen Steuersätzen und dem von Europa vergebenen

Mindestmaß von 0,05 Cent/kWh gibt es zwischenzeitlich Spielraum

für eine deutliche Absenkung. Der deutsche Regelsteuersatz liegt

40 Mal höher und selbst die Unternehmen, die Entlastungsmög-

lichkeiten in Anspruch nehmen können, bezahlen deutlich mehr“,

so Trogisch weiter.

Weiterer Handlungsbedarf besteht aus Sicht der IHK momentan

beim Verbrauch von eigenerzeugten Strom aus größeren KWK-

Anlagen die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gingen. Ende 2017

hatte die EU-Kommission angekündigt, die bestehenden Grenzen

der zu zahlen EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom aus die-

sen Anlagen nicht weiter zu verlängern. Diese Grenze lag in der

Vergangenheit bei 40 Prozent. Aktuell ist die volle Umlage von den

betroffenen Unternehmen zu zahlen. „Unerfreulich ist, dass von

dieser Erhöhung einmal mehr vor allem der industrielle Mittelstand

betroffen ist. Hier ist die Politik in Berlin zu einem zügigen Handeln

aufgefordert. Eine gegenüber Brüssel behilferechtlich zulässige

Regelung für diese neuen KWK-Eigenversorgungsanlagen darf nicht

weiter auf die lange Bank geschoben werden. Wichtig ist uns dabei,

dass eine neue Regelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt“,

mahnt Trogisch an.

Tro

Marcel Trogisch, Fachbereich Innovation | Umwelt,

Telefon: 07721 922-170,

trogisch@vs.ihk.de

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»Die Stromsteuer

sollte auf

den Prüfstand«