Zusatzbelastungen für Ländlichen Raum abwehren

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Eckpunkte ihres Landeskonzeptes „Mobilität und Klima“ veröffentlicht. Darin formuliert sie Projektüberlegungen zur Senkung von Emissionen im Mobilitätssektor ab 2023. Sie fokussiert beispielsweise den Ausbau der Ladeinfrastruktur, des Nahverkehrs oder der Schaffung neuer Logistikkonzepte. Die IHK begrüßt dieses Engagement. Sie unterstreicht aber auch: Kein Betrieb darf zusätzlich belastet werden. Außerdem betont sie, dass der Ländliche Wirtschaftsraum eigenständige Anforderungen und Mobilitätsbedürfnisse hat.
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„Die Senkung von CO2-Emissionen liegt im gemeinsamen Interesse von Wirtschaft und Politik“, betont Gerhard Lehmann, Vorsitzender des IHK-Verkehrsausschusses in einer ersten Stellungnahme. Besondere Zuversicht gebe die Ankündigung, das Straßennetz zum Einsatz von Lang-Lkw auszuweiten. „Damit nutzen wir Straßeninfrastruktur effizienter, senken den CO2-Anteil im Transportgewerbe und helfen, die Engpässe bei den Lastkraftfahrenden abzumildern.“

Wichtig bleibe, dass der ländliche Raum besser in die Verkehrsvorhaben involviert werde. „Der Nahverkehr hat im Schwarzwald ganz andere Startbedingungen als im Ballungsraum. Ebenso stellt ein betriebliches Mobilitätskonzept auf dem Heuberg andere Anforderungen als in einer Großstadt,“ sagt Philipp Hilsenbek, Geschäftsbereichsleiter der IHK-Standortpolitik.

Text: Hi
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Philipp Hilsenbek, Fachbereich Standortpolitik
Telefon: 07721 922-126
Mail: hilsenbek@vs.ihk.de

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