Zum Überbrücken

Zusammen mit dem Lockdown hat die Politik am 13. Dezember weitere Hilfen für Unternehmen beschlossen. Dafür wurde die Überbrückungshilfe III erweitert. Das Geld soll helfen, die Fixkosten zu stemmen und beträgt in der Regel bis zu 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium. Erstattungsfähig sind Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. „Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019“, heißt es. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Zusätzlich antragsberechtigt für die Zeit des Lockdowns sind Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen waren – wie der Einzelhandel – sowie Unternehmen wie die Gastronomie, die im neuen Jahr weiter von den am 28. Oktober beziehungsweise 13. Dezember vereinbarten Schließungen betroffen sind. Dazu kommen Betriebe, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch 2021 erhebliche Umsatzeinbußen haben.      sum
Bild: Feodora - Stock. Adobe

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