Neue Termine über und mit und für Europa
Im Rahmen der IHK-Themenwochen „Gemeinsam Europa gestalten“ sind die nächsten Veranstaltungen aufs Gleis gesetzt:
Die Krise um den Haushalt entzog dem Wachstumschancengesetz und seiner Kalkulation von Steuerentlastungen die Grundlage. Zunächst galt es, einen Bundestagshaushalt zu beschließen. Das Wachstumschancengesetz wurde in die Warteschleife geschickt. Die erhofften Impulse konnten mit dem Jahreswechsel so nicht gesetzt werden.
Umsichtig hat der Gesetzgeber zumindest für die Praxis wichtige Anpassungen vor allem in der Grunderwerbsteuer an das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende MoPeG an ein anderes Gesetz „angehängt“, sonst wäre es nicht mehr möglich, dass Immobilieneigentümer ihre Immobilie zum Beispiel grunderwerbsteuerfrei in ihre eigene Personengesellschaft übertragen. So ist eine Zwischenlösung geschaffen, die bis zur großen Reform der Grunderwerbsteuer einen vernünftigen Zustand schafft. Das neue Grunderwerbsteuerrecht soll noch vor Ende 2024 beschlossen werden.
Wie geht es mit dem Wachstumschancengesetz weiter? Es gibt einen neuen Fahrplan: Sollte nach der Tagung des Vermittlungsausschusses im Februar nun eine Einigung zwischen den Positionen von Bundestag und Bundesrat herbeigeführt werden, wäre die nächste Bundesratssitzung am 22. März erreichbar, darauf wollen wir hoffen. Wir werden in der Wirtschaft im Südwesten darüber informieren.
Text: Stephan Karl Schultze,
Geschäftsführender Gesellschafter der „LOEBA Treuhand GmbH“ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Lörrach

Im Rahmen der IHK-Themenwochen „Gemeinsam Europa gestalten“ sind die nächsten Veranstaltungen aufs Gleis gesetzt:
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