Verbessert, aber nicht unverzichtbar
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Die Papierrechnung ist kein Muss mehr und Arbeitsverträge können künftig per E-Mail abgeschlossen werden – mit dem neuen Jahr kommen traditionell neue Gesetze. Im Folgenden eine Auswahl.
Elektronische Rechnung
Seit dem 1. Januar müssen Unternehmer im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt es, eine allgemeingültige E-Mail-Adresse bereitzustellen. Die Ablösung von Papierrechnungen soll dazu beitragen, betriebliche Abläufe zu optimieren und effizienter zu gestalten und den Papierverbrauch zu reduzieren. E-Rechnungen sind Rechnungen, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt sind und sich durch eine Buchhaltungssoftware einlesen und verarbeiten lassen. ZUGFeRD und X-Rechnung sind die in Deutschland üblichen Dateiformate, die – anders als ein PDF – alle Voraussetzungen erfüllen.
Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beschlossen. Diese müssen seit 2025 nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Buchungsbeleg entstanden ist.
E-Mails statt eigenhändiger Unterschriften
Seit Januar ersetzt die Textform in vielen Bereichen des Zivil- und Gesellschaftsrechts die Schriftform. Im Gegensatz zur Schriftform, die eine eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur erfordert, genügt für die Textform eine einfache E-Mail, SMS oder Chat-Nachricht. Seit 2025 gilt etwa für Beschlüsse von GmbH-Gesellschaftern nun ausdrücklich, was längst Praxis ist: Sie können ihre Stimme außerhalb von Versammlungen in Textform abgeben. Zudem wird es möglich sein, die meisten Arbeitsverträge in Textform abzuschließen. Für die meisten befristeten Arbeitsverträge oder etwa für vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasste Gewerbe (z.B. Bau- und Gaststättengewerbe) sowie bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gilt weiterhin die Schriftform.
Mindestlohn und Sozialversicherungsgrenzen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar auf 12,82 Euro pro Stunde. Für Minijobber erhöht sich damit die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat. Auch Azubis, die ihre Ausbildung im kommenden Jahr beginnen, bekommen mehr Geld. Im Bereich der Sozialversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, z.B. in der Krankenversicherung auf 5.512,50 Euro monatlich. Dies erhöht die Beiträge für Gutverdienende.
Ladestationen für E-Autos
Wer ein gewerbliches Gebäude, ein Hotel oder Geschäft mit einem Parkplatz mit mehr als 20 Stellplätzen hat, muss seit 2025 Ladeinfrastruktur für E-Autos vorhalten. So sieht es das Gebäude-Elektromobilitäts-
infrastrukturgesetz vor. Eine Ausnahme gibt’s für KMUs: Ist das Nichtwohngebäude im Eigentum eines kleineren und mittleren Unternehmens und wird überwiegend selbst genutzt, greift das Gesetz nicht.
Änderungen bei der Postzustellung
Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe seit 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Sendungen müssen dann innerhalb von drei Tagen zugestellt werden statt wie bisher in zwei Tagen. Zudem steigt das Porto für Standardbriefe auf 95 Cent, für Postkarten auf 85 Cent. Auch die Preise für andere Sendungen erhöhen sich: Kompaktbriefe kosten künftig 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro und Maxibriefe 2,90 Euro.
Einreise ins Vereinigte Königreich
Egal ob Geschäftsreise oder privater Urlaub: Staatsangehörige fast aller EU-Staaten, darunter auch Deutschland, die nach Großbritannien reisen, benötigen ab dem 2. April neben dem Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung. Dazu muss vorab eine Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragt werden, ähnlich wie bei USA-Reisen.
Unsere Autorin Barbara Mayer ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Advant Beiten in Freiburg
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