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Entsenden deutsche Unternehmen Mitarbeiter für Arbeitseinsätze nach Frankreich, Belgien oder Luxemburg, müssen die unterschiedlichen nationalen Vorschriften beachtet werden. Jedes der drei Länder verfügt über ein Onlinemeldeportal für die Vorabmeldung von Arbeitseinsätzen. Bei Nichteinhaltung der Vorabmeldung sowie der Dokumentationspflicht (mitzuführende Dokumente wie A1-Bescheinigung, Meldebestätigung, Arbeitszeitrapport, in die jeweilige Landessprache übersetzte Arbeitsverträge) oder bei Verstoß gegen Mindestlohnvorschriften, Mindestruhe- und Pausenzeiten werden empfindliche Strafen pro Mitarbeiter fällig. Arbeitseinsätze in einem EU-Mitgliedsland müssen folglich sorgfältig geplant werden.
Lga
Eine Übersichtstabelle der geltenden Bestimmungen der EU-Mitgliedsstaaten für Mitarbeiterentsendungen findet sich unter www.konstanz.ihk.de Dok-Nr 3743692.
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