Tipps, Kritik und viel Lob
Mehr als vier Fünftel unserer Leser bevorzugen die gedruckte WiS gegenüber dem elektronischen Magazin. Sie lesen sie immer (51 Prozent) oder häufig (34 Prozent)...
Die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU über ihre Beziehungen nach dem Ende der Übergangsphase ab 1. Januar 2021 waren Ende Oktober immer noch nicht vorangekommen. Die Ansichten über die Ausgestaltung eines Handelsvertrages gehen weit auseinander. Von Seiten der EU wird weiterhin darauf hingearbeitet, Regelungen in Bezug auf ein Level-Playing-Field zu erzielen. Dazu gehören unter anderem einheitliche Regelungen zu Staatsbeihilfen und Umweltstandards, um auch künftig einen offenen und fairen Wettbewerb zwischen der EU und Großbritannien zu gewährleisten. Zudem soll es ein umfassendes Abkommen ohne Mengenbeschränkungen und Zölle für Waren geben. Das Vereinigte Königreich hingegen möchte sich nicht auf die Aufrechterhaltung gemeinsamer Standards festlegen. Auch ein gleichbleibender EU-Zugang zu britischen Fischgründen ist bisher von den Briten nicht gewünscht. Dies macht eine Einigung schwierig, dabei ist die Zeit denkbar knapp. Um ein rechtzeitiges Inkrafttreten zum Jahreswechsel garantieren zu können, hätten die Verhandlungen bis Oktober abgeschlossen sein müssen, da der Handelsvertrag sowohl vom europäischen als auch vom britischen Parlament ratifiziert werden muss, und die nationalen Regierungen der EU Zeit für die Implementierung des Vertrages benötigen.
Quelle: Mitteilung der EU-Kommission „Getting ready for change“
Aufgrund der schwierigen Gesamtlage hat die EU-Kommission die Mitteilung „Getting ready for change“ herausgegeben, in der sie einen Überblick über die Veränderungen gibt, die nach dem Ende der Übergangsphase – unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen – auf die Unternehmen zukommen, wenn Großbritannien den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlässt. Für den Warenverkehr mit dem United Kingdom (UK) bedeutet dies neue Zollbestimmungen. Mit Beginn des neuen Jahres müssen EU-Unternehmen, die Ware ins Vereinigte Königreich exportieren oder aus diesem importieren, über eine Nummer zur Identifizierung und Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, die sogenannte EORI-Nummer der EU, verfügen. Zusätzlich wird für in die EU importierte Waren die Ursprungseigenschaft nachzuweisen sein. Materialien mit Ursprung „Vereinigtes Königreich“ tragen dann nur noch im bilateralen Handelsverhältnis zwischen EU und UK zum Erreichen des Präferenzursprungs und somit zu Zollvergünstigungen bei. Im Verhältnis mit Drittländern verlieren britische Vormaterialien dagegen ihre präferenzielle Ursprungseigenschaft. Falls Transportwege über das Vereinigte Königreich führen, sind Direktbeförderungsklauseln zu beachten.
Für den Handel mit Dienstleistungen fallen zum Jahresbeginn die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr im Sinne der Unionsverträge weg. Um Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erhalten, müssen Dienstleister nachweisen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und alle Genehmigungen vorliegen, die für die Ausübung der Dienstleistung in der EU nötig sind. Bei Finanzdienstleistungen gelten nach Ende der Übergangsfrist nur noch die üblichen Drittstaatenregelungen des betreffenden Mitgliedsstaates.
Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich sind in der EU nicht mehr gültig. Zudem gelten für bestimmte Güter – unter anderem chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter – ab 1. Januar 2021 Import- und Exportverbote beziehungsweise -beschränkungen. Kommt bis Jahresende kein Abkommen zustande, kämen unter anderem Zölle hinzu. Importierte Waren aus dem Vereinigten Königreich würden dann nach dem gemeinsamen Zolltarif der EU verzollt und exportierte Güter ins UK nach dem Zollsatz Großbritanniens mit Zöllen belegt.
Laut dem „Border Operating Model“ der britischen Regierung werden sich Importhändler von Standardware wie Kleidung oder Elektronik ab 1. Januar 2021 auf grundlegende Zollanforderungen vorbereiten müssen. Dazu gehören detaillierte Aufzeichnungen über die importierten Waren. Außerdem müssen Händler dann eine Mehrwertsteuer auf ihre Produkte entrichten. Innerhalb eines Zeitfensters von sechs Monaten können die Zollerklärungen nachgereicht werden. Ab April 2021 sind dann für alle regulierten Pflanzen und Pflanzenprodukte sowie alle tierischen Produkte (Honig-, Fleisch-, Milchprodukte et cetera) Voranmeldungen erforderlich und Gesundheitsdokumente vorzulegen. Ab Juli 2021 müssen dann für alle Importgüter die erforderlichen Zollerklärungen zum Zeitpunkt des Imports vorliegen.
Text: Matthias Dubbert
Referatsleiter Europapolitik, DIHK Brüssel
Bild: Irina 27 – Adobe Stock
Brexit Newsletter: https://www.dihk.de/de/service/newsletter/brexit-news-8490
Brexit Checkliste: https://www.ihk.de/brexitcheck
Ansprechpartner:
IHK Hochrhein-Bodensee: Ana Mujan
Telefon: 07531 2860-160
Mail: ana.mujan@konstanz.ihk.de
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Jörg Hermle
Telefon: 07721 922-123
Mail: hermle@vs.ihk.de
IHK Südlicher Oberrhein:
Petra Steck-Brill
Telefon: 07821 2703-690
Mail: petra.steck@freiburg.ihk.de
Mehr als vier Fünftel unserer Leser bevorzugen die gedruckte WiS gegenüber dem elektronischen Magazin. Sie lesen sie immer (51 Prozent) oder häufig (34 Prozent)...
Lahr. Die Schwarzwald Eisenhandel GmbH & Co. KG hat die Stahlhandelsaktivitäten der Willi Stober GmbH & Co. KG in Karlsruhe und auch alle 28...
Freiburg. Die Artemed SE hat zum 1. Oktober die Trägerschaft des Loretto- und des St. Josefskrankenhauses übernommen. Bislang hatten vier Schwesternordensgemeinschaften als Gesellschafterinnen die...
Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen hält wenig von den aktuellen Rentenreformplänen der Rentenkommission. Sein größter Kritikpunkt: die mangelnde Generationengerechtigkeit.
Deutschlands Rentensystem braucht einen grundlegenden Kurswechsel. Der südbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Yannick Bury erklärt, warum für ihn die Vorschläge der Rentenkommission ein...