Neubau für 25 Millionen Euro
Offenburg. Die Hobart GmbH, nach eigenen Angaben weltweit führender Hersteller von gewerblichen Spülmaschinen, investiert bis 2020 25 Millionen Euro in die Erweiterung ihres Standortes...
Neue Gerätekategorien im Elektrogesetz: Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, sofern nicht Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel für Großanlagen greifen. Alle betroffenen Unternehmen müssen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register registriert sein. Die frühere Einteilung der Registrierungen in zehn Gerätekategorien wurde im Herbst 2018 durch sechs neue Gerätekategorien ersetzt, die zum Teil seit 1. Januar greifen. Alle bereits registrierten Unternehmen sollten unbedingt prüfen, ob die automatisierte Überführung der alten in die neuen Kategorien in ihrem Fall richtig und vollständig erfolgt ist.
Höhere Anforderungen zum Strahlenschutz: Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurden die bestehenden Strahlenschutzregelungen grundlegend geändert und erweitert. Sowohl das Strahlenschutzgesetz als auch die Strahlenschutzverordnung sind in novellierter Form am 1. Januar in Kraft getreten. Geregelt werden der berufliche und medizinische Strahlenschutz sowie der Schutz der Bevölkerung vor Radon, welches in manchen Regionen naturbedingt in höheren Konzentrationen auftreten kann. Erstmals festgelegt werden rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb nichtionisierender Strahlungsquellen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden wie beispielsweise der Haarentfernung. Hierzu gehören Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall. Für den Erwerb der notwendigen Fachkunde gibt es Übergangsfristen.
Marktstammdatenregister demnächst online: Ende November ist die Novelle der Marktstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde ein „zentrales elektronisches Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten“ eingeführt. Geregelt wird, wer sich registrieren muss und welche Anlagen gemeldet werden müssen. Der Start des Registers hatte sich mehrfach verzögert und wird mit der aktuellen Novelle nun auf den 31. Januar festgelegt.
Ba/Sch/AO
IHK Südlicher Oberrhein: Wilfried Baumann, Tel. 0761 3858-265, wilfried.baumann@freiburg.ihk.de
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Marcel Trogisch, Tel. 07721 922-170, trogisch@vs.ihk.de
IHK Hochrhein-Bodensee: Michael Zierer, Tel. 07622 3907-214, michael.zierer@konstanz.ihk.de
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