»Größerer Schwung an Ausbildungsverträgen könnte später noch kommen«
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Für viele Betriebe ist es unerlässlich, ihre Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. Wertschätzung spielt dabei stets eine wichtige Rolle. Denn fühlen sich die Mitarbeiter wertgeschätzt, arbeiten sie mit mehr Freude und Motivation und bleiben dem Unternehmen so mit großer Wahrscheinlichkeit länger erhalten. Trifft dies auf den Großteil der Mitarbeiter zu, herrscht insgesamt ein gutes Arbeitsklima, das sich zudem positiv auf die Ergebnisse auswirken wird.
Um Mitarbeiter langfristig an sich zu binden, gibt es verschiedene Maßnahmen, die von kostenlosen Getränken und Obst über Sportangebote bis hin zu gemeinsamen Ausflügen und Feiern reichen. Ein fester Bestandteil vieler Weihnachtsfeiern ist das Ehren von Jubilaren. Denn Dienstjubiläen sind eine wunderbare Gelegenheit, Mitarbeitern für ihre Treue und gute Arbeit zu danken. Hierfür stellt die IHK Hochrhein-Bodensee Ehrenurkunden aus, bei deren Vergabe Folgendes beachtet werden sollte:
a) Neben der traditionellen Auszeichnung von Arbeitnehmern anlässlich der 25-, 40- und 50-jährigen Betriebszugehörigkeit können auch Jubilare ab einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit mit einer Staffelung von jeweils fünf Jahren geehrt werden. Für Mitarbeiter, die nach langjähriger Tätigkeit in den Ruhestand verabschiedet werden, muss das Datum der Ehrenurkunde kein Jubiläumsjahr sein.
b) Die Unternehmenszugehörigkeit soll in der Regel ununterbrochen sein. Der Beginn der Dienstzeit wird berechnet vom Eintritt in das Unternehmen an, unter Einschluss etwaiger Lehrzeit und Elternzeiten. Kürzere Unterbrechungen, beispielsweise infolge von Krankheit, Kurzarbeit, Weiterbildungsmaßnahmen, Teilnahme an militärischen Übungen sowie Unterbrechungen zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht in der Bundeswehr oder beim Zivildienst, werden in die Dienstzeit mit eingerechnet.
c) Die Ehrenurkunde kann ausschließlich vom Arbeitgeber beantragt werden, durch den auch die Überreichung erfolgt.
d) Der Preis für eine Urkunde beträgt 10 Euro; eine Mehrwertsteuer fällt nicht an (Paragraf 2, Absatz 3 Umsatzsteuergesetz).
Für Mitarbeiter mit einer Unternehmenszugehörigkeit von 40, 50 oder 60 Jahren stellt das Land Baden-Württemberg eine Ehrenurkunde aus, die vom Ministerpräsidenten unterschrieben wird. Betriebe, die diese beantragen möchten, müssen sich an die für sie zuständigen Bürgermeisterämter wenden. Achtung: Sie sollten die Urkunden mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin bestellen.
Alle anderen Urkunden gibt es bei der IHK – und zwar online unter www.konstanz.ihk.de, Dok.-Nr.: 6446. Bei einer größeren Anzahl an Geehrten kann eine Liste mit Angabe der Vor- und Zunamen, Anrede und Eintrittsdatum per E-Mail an isabell.brutschin@konstanz.ihk.de gesendet werden.
Text: doe
Bild: studiostocks
Isabell Brutschin
Telefon: 07622 3907240
Mail: isabell.brutschin@konstanz.ihk.de
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