Mit Office 365 Geschäftsprozesse simpel digitalisieren
Automatisierung hat in vielen Unternehmen, hauptsächlich in der Produktion, Einzug gehalten. Dennoch sind auch die Geschäftsabläufe in der Verwaltung von entscheidender Bedeutung.
In der Praxis erfüllen jedoch nicht alle Hersteller ihre gesetzlichen Pflichten, da viele Unternehmen nicht über das notwendige Know-how in allen Bereichen der Risikobeurteilung verfügen. Oft wird eine nicht normkonforme Risikobeurteilung erst nach Abschluss der Produktentwicklung nachgeliefert, anstatt ihre Vorteile als unterstützendes Instrument während des Entwicklungsprozesses zur Entscheidungsfindung im Umgang mit Gefahrenpunkten zu nutzen. So werden doppelte Aufwände produziert und wertvolle Ressourcen verschwendet.
Wie jedoch geht man konkret bei der Erstellung einer Risikobeurteilung vor? Worin liegen die besonderen Anforderungen? Wie werden Risiken eingeschätzt und bewertet? Was genau bedeutet „Wesentliche Veränderung“, und wie muss die Risikobeurteilung in diesem Kontext angepasst werden?
Um diese Fragen zu beantworten, veranstalten die IHK Hochrhein-Bodensee und die IHK Südlicher Oberrhein in Zusammenarbeit mit Oliver Kirchwehm, Geschäftsführer der Firma Safetykon GmbH aus Freiburg, ein ganztägiges Praxisseminar.
In dem ausdrücklich auf Praktiker ausgerichteten Seminar ist das Grundlagenwissen der CE-Kennzeichnung notwendige Voraussetzung, um am Seminar teilnehmen zu können.
Das Praxisseminar findet statt am 10. April, von 9 bis 17 Uhr, die Teilnahmegebühr beträgt 450 Euro pro Person. Anmeldung über www.ihk.de/konstanz – 14339
Text: sp
Bild: Adobe Stock – Orlando Florin Rosu
Bild: Die Risikobeurteilung für diesen Sportler dürfte ziemlich schlecht ausfallen. Für Betriebe ohne Beurteilungs-know-how wird Produktentwicklung ebenfalls zum Drahtseilakt.
Inhaltsgleich findet der Workshop am 16. Mai in der IHK in Konstanz statt.
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