Registrierung bald auch für Luftfracht

Exporteure, die nach Ägypten liefern, kennen die Vorab-Anmeldung schon, denn für die Seefracht gibt es die Anforderungen schon länger. Am dem 1. Januar 2023 ist die Vorabregistrierung dann aber auch für die Luftfracht verpflichtend.
Bild: AdobeStock - Tomasz Warszewski

Ägyptische Importeure oder ihre Agenten müssen ihre Unternehmensdaten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten in der Single-Window-Plattform Nafeza eintragen. Aufgabe des Exporteurs ist es zunächst, seine Daten in der Blockchain Cargo X zu registrieren. Daraufhin werden die Daten mit dem Nafeza-System synchronisiert. Schließlich erhalten beide Parteien die ACID-Nummer. Die Warensendung wird in Ägypten nur dann verzollt, wenn die im System generierte Nummer (Advanced Cargo Information Declaration – ACID) in den Frachtdokumenten enthalten ist. Andernfalls wird die Ware auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

Text: toe
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Ansprechpartner

IHK Hochrhein-Bodensee:
Uwe Böhm
Telefon: 07622 3907-218
Mail: uwe.boehm@konstanz.ihk.de

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Jörg Hermle
Telefon: 07721 922-123
Mail: hermle@vs.ihk.de

IHK Südlicher Oberrhein:
Frédéric Carrière
Telefon: 07821 2703 650
Mail: frederic.carriere@freiburg.ihk.de

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