Spinnax
Am Anfang stand eine Frage: Wäre es möglich, die Bewegung eines Skateboards ohne fremde Hilfe aufzuzeichnen, um die eigenen Skills zu verbessern? Diese Überlegung...
Betroffen sind mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen einem und 50 Megawatt und im Fall von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen auch kleinere Anlagen. Ausnahmen werden in § 1 Abs. 2 aufgezählt, zum Beispiel Wärmebehandlungsanlagen, Nachverbrennungsanlagen oder Reaktoren in der chemischen Industrie. Nach Abschluss der Registrierungen sollen die Behörden bis zum 30. September 2024 ein Verzeichnis aller registrierten Anlagen öffentlich einsehbar machen.
Zuständige Behörden sind die Unteren Immissionsschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten oder die Regierungspräsidien, falls ein Betrieb in deren Überwachungszuständigkeit fällt. Wer die vorgeschriebene Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Text: ba
Bild: Adobe Stock – momius
Wilfried Baumann
Telefon: 0761 3858-265
Mail: wilfried.baumann@freiburg.ihk.de
Am Anfang stand eine Frage: Wäre es möglich, die Bewegung eines Skateboards ohne fremde Hilfe aufzuzeichnen, um die eigenen Skills zu verbessern? Diese Überlegung...
Es gibt eine kritische Größe für Hotels, sagt Urs Grimm (Bild links). Sie liege zwischen 50 und 100 Zimmern. Denn damit ist das Haus...
Was war der beste Rat, den Sie in der Gründungsphase bekommen haben?
„Mein Vater hat immer gesagt, dass es wichtig ist, den Menschen zu sehen,...
Hubert Burda Media finanziert einen Lehrstuhl zur KI-Kompetenz an der Hochschule Offenburg. Rektor Stephan Trahasch und Professor Jürgen Seitz erläutern,...
Die IHK Südlicher Oberrhein hat ihre Vollversammlung erstmals vollständig digital gewählt. Rund 75.000 Wahlberechtigte entschieden über die 50 Sitze im...