Neues Recht für Personengesellschaften

Am 1. Januar 2024 beginnt ein neues Zeitalter im Recht der Personengesellschaften. Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG – unterzieht das seit über 100 Jahren geltende Recht einer Generalüberholung.
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Es führt zu Änderungen in insgesamt 136 Gesetzen und Verordnungen und enthält 56 neu gefasste Paragrafen im BGB. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) bleibt kaum ein rechtlicher Stein auf dem anderen.

Die Gesetzesänderungen betreffen eine Vielzahl von Regelungsbereichen. Sie reichen von der Registerfähigkeit der GbR über Änderungen der Haftung, der Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, Änderungen der Regelungen über die Stimmkraft sowie ein neues Beschlussanfechtungsrecht, um nur die wichtigsten zu nennen.
Das neue Recht kann auch unbeabsichtigt zur Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter führen. Grundstücks-GbRs kommen um die Eintragung im Gesellschaftsregister nicht herum, wenn die Verkehrsfähigkeit des Grundstücks erhalten bleiben soll. Für jeden Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG ist es deshalb unabdingbar, sich über das neue Recht zu informieren.

Text: tv
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Informationen erhalten Teilnehmer in der kostenfreien Onlineveranstaltung am Mittwoch, 22. November von 17 bis 18.30 Uhr mit Rolf Stagat, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, GKD Rechtsanwaltsgesellschaft, Konstanz/Freiburg.

Information und Anmeldung unter:
www.ihk.de/konstanz – 14157

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