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Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) gilt seit dem 1. September 2022 für sechs Monate. Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:
Text: Niklas Wenz/Hauke Diercks, DIHK
Bilder: Adobe Stock
Was sind Werbeanlagen?
Der Begriff Werbeanlagen ist in den Bauordnungen der Länder spezifiziert. Nach der Bauordnung vieler Länder sind dies „ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.“ Schaufenster gehören beispielsweise nicht dazu.
Muss die Beleuchtung von Werbeanlagen auf oder an Geschäften oder anderen Einrichtungen auch ausgeschaltet werden, wenn diese noch geöffnet sind?
Ja. Das Beleuchtungsverbot von Werbeanlagen in der Zeit von 22 bis 16 Uhr gilt unabhängig der jeweiligen Öffnungszeiten. Geschäfte und Hotels, die sich jedoch in dunklen Bereichen befinden, dürfen auch weiterhin ihre Werbeanlagen beleuchten, wenn dadurch ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit erfolgt. Das Beispiel der zulässigen Beleuchtung der Autobahntankstelle samt Nebenbetrieben deutet auch darauf hin, dass die Ausnahme vom Beleuchtungsverbot für Werbeanalagen aus Gründen der Gefahrenabwehr weit auszulegen ist, wenn die Beleuchtung nicht kurzfristig durch andere Lösungen ersetzt werden kann.
Sind aufgrund des Beleuchtungsverbots Weihnachtsmärkte eingeschränkt?
Nein. Volksfeste und Weihnachtsmärkte sind nicht betroffen. Im Gegenteil erlaubt die Verordnung im Rahmen von Volksfesten und Weihnachtsmärkten kurzfristig auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden und Denkmälern.
Müssen Ladentüren von Geschäften in Einkaufszentren, die nur zum Innenbereich geöffnet sind, geschlossen werden?
Die Verordnung bestimmt den Begriff Ladentür nicht näher. Vieles spricht jedoch dafür, dass die Außentüren der Einkaufszentren ins Freie gemeint sind und nicht der Eingangsbereich einzelner Läden in Einkaufszentren. Entscheidend ist, ob bei der Öffnung ein großer Verlust von Heizwärme auftritt.
Welche Mindesttemperatur müssen Unternehmen beachten?
In Arbeitsräumen darf die Lufttemperatur – je nach Art und Schwere der Arbeit – Temperaturen von 12 bis 19 Grad nicht unterschreiten. Unternehmen können damit freiwillig um durchschnittlich ein Grad weniger als die aktuelle Arbeitsschutzrichtline für Raumtemperaturen (ASR 3.5) vorsieht, ihre Arbeitsräume rechtssicher beheizen.
Welche Strafen drohen, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften der Verordnung verstoßen?
Nach dem Energiesicherheitsgesetz könnten Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden, für beharrliches Zuwiderhandeln sind sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe möglich. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich. Die Landesbehörden entscheiden im Einzelfall.
Niklas Wenz/Hauke Diercks, DIHK
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