„Die Wiederaufnahme der Förderung seit dem 1. Dezember ist ein erfreulicher Schritt, da die Innovationsgutscheine nach wie vor zu den beliebtesten und bekanntesten Förderprogrammen in Baden-Württemberg zählen. Die Reduzierung von fünf auf drei Gutscheine bei gleichbleibendem Leistungsumfang vereinfacht dazu den Antragsprozess“, betont IHK-Technologietransfermanager Niklas Lehmann.
Drei verschiedene Gutscheinvarianten bieten gezielte Unterstützung: Der Innovationsgutschein BW ermöglicht die finanzielle Förderung für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der Produktentwicklung, wie Machbarkeitsstudien, Material- und Designanalysen sowie Recherchen zu Technologien, Patenten und Märkten mit einem maximalen Zuschuss von 7.500 Euro. Besonders fortschrittliche Ideen unterstützt der Innovationsgutschein Hightech BW mit bis zu 20.000 Euro. Für Start-ups steht darüber hinaus der exklusive Innovationsgutschein Start-up BW bereit, der ebenfalls innovative Ideen mit bis zu 20.000 Euro unterstützt.
Lehmann fügt hinzu: „Durch eine Förderquote von bis zu 50 Prozent wird das unternehmerische Risiko minimiert, was den Unternehmen mehr Spielraum für Kreativität und Innovationen schafft.“
Die Innovationsgutscheine existieren in Baden-Württemberg seit 2008 und haben sich als Erfolgsgeschichte etabliert. Sie zeigen, wie Unternehmen niederschwellige Anreize für Innovationen erhalten können. Mehr Details zu den Innovationsgutscheinen sind abrufbar auf der IHK-Internetseite unter www.ihk.de/sbh.
Text: NL
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