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Gekürzte Investitionsbudgets drücken in vielen Weltregionen die Nachfrage nach deutschen Produkten. Im Inland kommt es infolge der Pandemie in etlichen Branchen zu weiteren Nachfrageausfällen....
Die Wirtschaftspartnerschaft R.C.E.P. ist ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen 15 Vertragspartnern – den zehn ASEAN-Mitgliedern Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, China, Japan, Südkorea, Neuseeland, allerdings ohne Indien. Das Freihandelsabkommen fördert den Zollabbau, die Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen, deckt den digitalen Handel und Wettbewerb ab und behandelt das öffentliche Beschaffungswesen sowie die Streitbeilegung. Es zielt darauf ab, die Wirtschaftspartnerschaften in der gesamten Region zu stärken, regionale Investitionen und Handel zu erleichtern und die Entwicklungslücke zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedsstaaten zu schließen. Zusätzlich werden einige nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut und handelserleichternde Regeln (etwa im Bereich Zollabwicklung) vereinbart. Außerdem schafft das R.C.E.P einen einheitlichen Handelsmarkt für Waren und Dienstleistungen für den asiatisch-pazifischen Raum. „Das stellt einen bedeutenden Fortschritt für den freien Handel in der Region dar“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez. „72 Unternehmen aus der Region können bereits jetzt schon davon profitieren, da sie ihre Produktionsorte vor Ort haben. Das R.C.E.P bietet zudem Anreize für Betriebe, Lieferketten innerhalb der Regionen aufzubauen.“
Dabei sollen die bisherigen unterschiedlichen Ursprungsregeln durch ein einziges Ursprungsregelungswerk für den gesamten Handelsblock abgelöst werden. Im Rahmen des R.C.E.P könne dann für jedes Land ein einziges Ursprungszeugnis verwendet werden, anstatt dass die Unternehmen für jedes Land oder jeden Schritt im Produktionsprozess separate Kriterien durchlaufen müssen. „Das spart Kosten und beschleunigt die Produktionsprozesse. Man muss künftig nicht mehr Fachexperte für jedes einzelne Ursprungsregelungswerk eines jeden Nationalstaates sein“, so Albiez.
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Jörg Hermle, Fachbereich International
Telefon: 07721 922-123
Mail: hermle@vs.ihk.de
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