Ist der grüne Zettel bald Geschichte?
Die Testphase für den elektronischen Ausfuhrkassenzettel startet 2025. Einzelhandelsunternehmen können sich jetzt als Pilot bewerben.
All diese Punkte wurden in der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) berücksichtigt, die am 19. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Sie wird die bisherige EU-Maschinenrichtlinie in vier Jahren – also 2027 – komplett ersetzen. Neue Begriffe und Definitionen sind dort eingeführt. Weitere Änderungen betreffen Betriebsanweisungen oder Warnhinweise, die bei bestimmten Maschinen anzubringen sind. Auch im Bereich der Technischen Dokumentation gibt es viel Neues zu beachten.
Die Übergangsfrist beträgt 42 Monate. Doch wenn man möchte, dass die Produkte und Dienstleistungen bis dahin den Regeln der neuen Maschinenverordnung vollständig entsprechen, muss man jetzt handeln. Bereits jetzt gilt es, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Zusammen mit ihrem Referenten Oliver Kirchwehm, Geschäftsführer der Firma Safetykon GmbH aus Freiburg, bietet die IHK Hochrhein-Bodensee ein ganztägiges Präsenzseminar an, um die wichtigsten Neuerungen zu vermitteln. Dieses findet statt am Donnerstag, 23. November, in den Räumen der IHK in Konstanz. Die Teilnehmergebühr beträgt pro Person 390 Euro. Infos und Anmeldung unter www.ihk.de/konstanz – 13949
Sunita Patel
Telefon: 07531-2860 126
Mail: sunita.patel@konstanz.ihk.de
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